Er wollte nur seiner Schwester beim Räumen ihrer Oberösterreichischen Wohnung helfen – doch nun steht Thomas W. (38) mit leergeräumtem Konto da. "Im Juni 2025 wollte ich mir online einen Kleintransporter um 75 Euro mieten", so Thomas zu "Heute".
Erst nach Abschluss seiner Buchung wurde der Masseur und WU-Absolvent informiert, dass 1.000 Euro Kaution anfallen – außer er zahle nochmals 149 Euro. Er akzeptierte ohne das Zusatzpaket und schon waren 1.000 Euro futsch – "eine Frechheit, denn das Geld habe ich trotz Rückforderung und ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs bis heute nicht", so der Wiener.
Der streitbare Trick des Umzugs-Unternehmens: In den AGB wird festgehalten, dass die Firma mit der Kaution machen könne, was sie will und sie auch nur dann zurückzahlen müsse, wenn der Kunde sie nach 28 Tagen aktiv zurückfordert. Zinsen zahlen sie keine und: "Die Dauer der Bearbeitung liegt nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters", so die unverfrorene Formulierung im Vertragswerk der findigen Firma wörtlich. "Das ist wirklich frech und mutmaßlich illegal", vermutet Anwalt Mathias Burger.
Zudem würden Kunden durch die Gestaltung der Webseite und des Buchungstools sogar "irregeführt", argumentiert der Jurist. Auf mehrmalige Aufforderungen zur Rückzahlung und Kontaktaufnahmen wurde seitens der Firma nicht reagiert.
"Das Konsumentenschutzrecht wird mit Füßen getreten", teilt der Anwalt gegen das Unternehmen, das sogar Strafen für Zuschnellfahren, Rauchen im Fahrzeug oder Falschparken abkassiert, ordentlich aus: "Einerseits maßt sich das Unternehmen eine Position als eine Art private Polizei an, andererseits werden Kautionen mutwillig einbehalten." Er hegt sogar den Verdacht, dass sich die Firma nur dank einbehaltener Kautionen finanziert.
Am Bezirksgericht Neunkirchen will der Jurist den Spieß nun umdrehen: Gemeinsam mit seinem Mandanten brachte er Klage ein – wegen "Geschäftsirrtum" und "List". Denn bei Vertragsabschluss sei er nicht davon ausgegangen, dass er noch eine Kaution oder einen weiteren Betrag von Euro 149 zu leisten hätte. Das Duo fordert jetzt 1.000 Euro Kaution plus Zinsen sowie die Klagekosten – insgesamt 1.530 Euro. Bekommen sie Recht, wird wohl der Gerichtsvollzieher geschickt. Die Unschuldsvermutung gilt.