Über 2.400 Euro weg

Jede Zigarette 295 Euro! Transporter-Strafe schockiert

Die Flut an Beschwerden über "123-Transporter" reißt nicht ab. Besonders überbordend wirken die Strafen für das Rauchen im Fahrzeug.
23.07.2025, 13:00
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Die Kritik an der Leihwagenfirma "123‑Transporter" reißt nicht ab. "Heute"-Leser Alpaslan erhebt schwere Vorwürfe gegen das Unternehmen: Dem Wiener wurden während der Leihe eines Mietwagens über 2.400 Euro abgebucht – bis das Konto leer war. Darunter befanden sich auch irrsinnige Gründen, Geld vom Konto abzuziehen. Eine Zigarette in dem Mietwagen kostete Alpaslan stolze 295 Euro.

295 Euro pro Tschick in Auto

Um Möbel aus dem Ausland nach Wien zu befördern, hatte Alpaslan die Dienste des Transportunternehmens in Anspruch genommen. Statt 200 Euro zu zahlen, bleibt der Wiener nun aber ohne Geld auf der Strecke.

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Für vermeintliche Vergehen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchen im Auto wurden dem Familienvater innerhalb weniger Stunden 41 Mal (!) Geldsummen in Gesamthöhe von etwa 2.400 Euro abgebucht. Darunter auch 295 Euro für eine gerauchte Zigarette.

Im Minutentakt musste Alpaslan mitansehen, wie das Geld auf seinem Bankkonto schrumpft. Ohne Einwilligung und offensichtlich ohne Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, verlor der Transporter-Kunde sein ganzes Geld.

Konsumentenschützer schlagen Alarm

Seine Schilderung reiht sich ein in eine Serie von Beschwerden, die in den vergangenen Monaten immer häufiger werden. Schon seit dem Frühling warnen mehrere Arbeiterkammern vor dem Geschäftsgebaren von 123‑Transporter.

Leser Yasin wollte etwa aus der Schweiz nach Wien ziehen. Er staunte nicht schlecht, als ihm über 1.800 Euro in mehreren Einzelbuchungen vom Konto abgezogen wurden – mehr dazu hier. In einem anderen Fall wurde ein Wiener zur Kasse gebeten, weil er neun Sekunden lang zu schnell gefahren sein soll. Das Unternehmen buchte 45 Euro Strafe ab – ohne dass eine behördliche Anzeige vorlag.

Besonders perfide: Die GPS-Überwachung ermöglicht es dem Anbieter, nahezu jeden Regelverstoß automatisch zu erfassen. Dabei reicht oft schon eine kleine Abweichung der Geschwindigkeit, um empfindliche Strafzahlungen zu rechtfertigen. Kunden, die sich im Recht wähnten und die Abbuchungen rückgängig machen wollten, berichten von monatelangen Wartezeiten oder Kommunikationsproblemen mit dem Anbieter.

Rechtliche Schritte empfohlen

Die Arbeiterkammern raten Betroffenen, sich rechtlich beraten zu lassen und jeden Schritt genau zu dokumentieren. Wer unrechtmäßige Abbuchungen vermutet, sollte umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In vielen Fällen sei es möglich, Beträge über die eigene Bank zurückzufordern, wenn keine Einwilligung zur Abbuchung vorlag. Auch Fotos vom Zustand des Fahrzeugs oder Screenshots der Buchungsmaske könnten im Streitfall hilfreich sein.

Zu guter Letzt seien auch die Abbuchungen zu hinterfragen. Die Transaktionen müssten laut ÖAMTC "so wie die Überwachung und die Sanktionierung selbst klar und ausdrücklich vereinbart sein" – mehr dazu hier.

{title && {title} } rca,leo, {title && {title} } Akt. 06.10.2025, 10:23, 23.07.2025, 13:00
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