Erstmals hat ein Gericht in Italien ein Kind offiziell als Sohn von drei Elternteilen anerkannt. Das Berufungsgericht in Bari entschied, dass die deutsche Geburtsurkunde eines Buben auch in Italien gültig ist. Damit gilt das Kind rechtlich als Sohn seiner Mutter und zweier Väter, die ihn gemeinsam großziehen.
Laut italienischen Medien wurde das Kind in Deutschland ohne Leihmutterschaft geboren. Die Mutter soll eine Freundin eines homosexuellen Paares sein. Der Bub wurde auf natürlichem Weg gezeugt und zunächst von der Mutter sowie dem biologischen Vater anerkannt.
Später beantragte auch der Partner des biologischen Vaters die rechtliche Anerkennung als Vater. Ein deutsches Gericht gab dem statt, da eine Adoption in solchen Fällen nach deutschem Recht möglich ist.
Die Familie wollte die Anerkennung anschließend auch in Italien eintragen lassen, da einer der beiden Väter in der Region Apulien im Register der im Ausland lebenden Italiener geführt wird. Eine Gemeinde lehnte dies zunächst ab. Das Berufungsgericht in Bari ordnete schließlich die Anerkennung der deutschen Urkunde auch in Italien an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Italien hatte gleichgeschlechtliche Partnerschaften erst 2016 legalisiert. Das Adoptionsrecht für homosexuelle Paare wurde damals jedoch nicht ins Gesetz aufgenommen. Trotzdem erlaubten italienische Gerichte in der Vergangenheit mehrfach Adoptionen von Kindern des jeweiligen Lebenspartners.