"Im Namen der Republik
Durch Veröffentlichungen vom 19.2.2026 auf der Website www.heute.at mit den Überschriften "Toter Häftling – Anstaltsleiter ist „stolz" auf Beamte“ und "Toter Häftling: Gefängnischef „stolz", Politik reagiert“ mit dem weiteren sinngemäßen Inhalt, der Antragsteller sei stolz auf jene Beamten, die auf einen später verstorbenen Insassen eingeprügelt haben und gegen die und sechs weitere Beamte die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittle, wurde in einem Medium in Bezug auf den Antragsteller Hofrat Dr. Harald Lipphart-Kirchmeier, M.A. der objektive Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt (§ 6 Abs 1 MedienG). Für die dadurch erlittene persönliche Beeinträchtigung wurde die Antragsgegnerin DJ Digitale Medien GmbH als Medieninhaberin zur Zahlung einer Entschädigung an den Antragsteller verurteilt.
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abt. 116, am 23.4.2026"