Ungewohnt locker aber wortkarg trat Ex-ORF-Boss Roland Weißmann am Mittwoch um 10 Uhr im Arbeits- und Sozialgericht in Wien auf. Er lächelte diesmal sogar Fotografen zu, überließ das Reden seinem Anwalt. Dennoch, es war ein brisanter Gerichtstermin für den ehemals größten Medienmanager des Landes.
Die Öffentlichkeit hatte wenige Stunden zuvor von Tausenden Chat-Nachrichten zwischen ihm und seiner Ex-Mitarbeiterin erfahren. Bei diesem dritten Verfahrens-Komplex rund um seinen Abgang vom Chefsessel am Küniglberg geht es um einen angeblichen Geheim-Deal.
Streitpunkt ist jene Presse-Aussendung, die zu Weißmanns Abtritt am 9. März vom Sender kam. Heikler Inhalt: Im Schreiben wurden die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen den Ex-Boss öffentlich gemacht. Nun geht um die Haftung für etwaige Schäden, die Weißmann durch die Aussendung verursacht wurden.
Weißmann fordert diesmal fast schon bescheidene 30.000 Euro vom Sender. Laut seinem Anwalt Oliver Scherbaum gehe es hier um "existenzgefährdende Vorwürfe", obwohl es eigentlich eine klare anderslautende Abmachung gegeben hätte.
Bei seinem freiwilligen Rücktritt würden die Gründe dafür nie öffentlich gemacht werden, so der angebliche Deal.
Scherbaum ist überzeugt, dass eine solche Abmachung zustande gekommen sei, "ich weiß, dass wir uns geeinigt haben. Weil ich war dabei!", sagte er. Jetzt würden "die Leute in der Straßenbahn" über die Chats reden.
Der ORF widerspricht dieser Darstellung entschieden. "Diese Einigung gab es nie", hielt der Anwalt des Senders dagegen. Demnach habe es lediglich ein entsprechendes Angebot gegeben. Die Stiftungsräte, allen voran Heinz Lederer und Gregor Schütze, hätten sich darauf jedoch nicht mehr eingelassen, dann preschten sie vor.
Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise fiel zunächst nicht. Das juristische Kräftemessen im Saal 25 des Arbeits- und Sozialgerichts war am Mittwoch nach rund zehn Minuten bereits wieder vorbei. Zu einem noch unbestimmten Tag soll die brisante Causa weiterverhandelt werden. Indes laufen diverse weitere Verfahren im Weißmann-Komplex. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.