3820 Chats ausgewertet

ORF-Affäre: Roland Weißmann sieht sich entlastet

Neue Wendung in der ORF-Affäre: Ex-Generaldirektor Roland Weißmann beruft sich auf ausgewertete Handys und fordert eine neue Untersuchung.
Newsdesk Heute
29.09.2026, 19:49
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Neue Entwicklung in der Affäre rund um den früheren ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Nach der Auswertung zweier sichergestellter Mobiltelefone einer Mitarbeiterin sieht sich Weißmann nach eigenen Angaben entlastet.

Wie die "Krone" berichtet, wandte sich der ehemalige ORF-Chef in einem dreiseitigen Schreiben an den Stiftungsrat. Darin nimmt er auf einen Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft im Zuge von Ermittlungen wegen schwerer Erpressung Bezug.

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Tausende Chatnachrichten ausgewertet

Laut Weißmann umfasst dieser Zwischenbericht umfangreiches Material. In seinem Schreiben nennt er "unter anderem 3820 wechselseitig ausgetauschte Chatnachrichten, eine Vielzahl von der Mitarbeiterin hergestellter sexuell konnotierter Lichtbilder und 17 sichergestellte sachverhaltsrelevante und wiederum heimlich angefertigte Tonaufnahmen".

Welche konkreten Inhalte die Nachrichten, Fotos und Aufnahmen haben, geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor.

Weißmann zieht daraus jedoch klare Schlüsse. Die nun vorliegenden Fakten würden sich, wie er schreibt, "mit meinen Angaben decken und lassen die Ereignisse in einem völlig neuen Licht erscheinen".

Ex-ORF-Chef fordert neue Prüfung

Der frühere Generaldirektor verlangt deshalb eine neuerliche Untersuchung durch die Compliance-Stelle des ORF. Dabei handelt es sich um jene interne Stelle, die entsprechende Vorgänge im Unternehmen prüft. Weißmann bietet dem Stiftungsrat laut Bericht zudem an, Einsicht in den bisherigen Stand der Ermittlungen zu nehmen.

Im Zentrum der Affäre standen Vorwürfe sexueller Belästigung durch eine Mitarbeiterin. Weißmann weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und sieht seine Darstellung nun durch die Ermittlungsergebnisse gestützt.

Eine abschließende rechtliche Bewertung ergibt sich daraus nicht. Für alle von strafrechtlichen Ermittlungen betroffenen Personen gilt die Unschuldsvermutung.

red,Akt. 29.09.2026, 19:50, 29.09.2026, 19:49