Ab 1. Oktober

Änderung betrifft alle Mütter und Väter in Österreich

Ab 1. Oktober gelten neue Leistungen im Eltern-Kind-Pass. In Wien fehlten kurz vor dem Start aber noch wichtige Zusatzhefte.
Newsdesk Heute
29.09.2026, 15:47
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Ab Donnerstag, 1. Oktober, wird der Eltern-Kind-Pass um mehrere Untersuchungen und Beratungsangebote erweitert. Kurz vor dem Start sorgte die Umsetzung allerdings noch für Ärger bei der Wiener Ärztekammer.

Eigentlich hätte mit 1. Oktober 2026 auch bereits die elektronische Version des Eltern-Kind-Passes starten sollen. Diese wurde jedoch um ein Jahr verschoben. Die neuen Untersuchungsangebote treten trotzdem wie geplant in Kraft.

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Wie "Der Standard" berichtet, kritisierte die Kurie niedergelassener Ärzte in der Wiener Ärztekammer vor allem, dass wichtige Zusatzhefte für die Dokumentation der neuen Leistungen noch nicht in allen Ordinationen angekommen seien.

Zusatzhefte kamen spät

Zusätzlich zum bekannten gelben Eltern-Kind-Pass wird für die neuen Untersuchungen und Beratungsgespräche ein 17-seitiges Zusatzheft benötigt. Laut dem Büro von Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) wurden die Hefte am 21. September über die bestehenden Vertriebswege an die Bundesländer ausgeliefert. Von dort sollte die weitere Verteilung erfolgen.

Für Naghme Kamaleyan-Schmied, Obfrau der Kurie niedergelassener Ärzte in Wien, kam das zu spät. Das Büro der Staatssekretärin hielt dagegen, dass die Ärztekammer zeitgleich über die Auslieferung informiert worden sei.

Wien findet kurzfristige Lösung

Am Dienstag einigten sich die Stadt Wien und die Ärztekammer auf eine Übergangslösung. Da eine Zustellung auf dem üblichen Postweg bis 1. Oktober nicht mehr überall möglich sei, werden mehrere Tausend Zusatzhefte direkt an die Ärztekammer geliefert. Wiener Ärzte können sie dort ab Mittwoch abholen. Parallel bleiben auch die bisherigen Bestell- und Vertriebswege über das Wiener Gesundheitsamt bestehen.

Auch Abrechnung sorgt für Kritik

Ein weiterer Streitpunkt betrifft die Abrechnung der neuen Leistungen mit den Sozialversicherungsträgern. Nach Angaben der Ärztekammer seien die dafür notwendigen Abrechnungscodes erst Ende vergangener Woche bekannt geworden. Ordinationssoftware müsse deshalb zunächst entsprechend angepasst werden. "Das wird nicht so schnell gehen", sagte Kamaleyan-Schmied.

Königsberger-Ludwig zeigte sich über die Kritik verwundert. Erst vor rund zwei Wochen habe es Gespräche mit Vertretern der Ärzteschaft und der Sozialversicherung gegeben. Dabei seien die offenen Fragen ausführlich besprochen worden. "Wir appellieren an alle Beteiligten, sachlich zu bleiben", erklärte die Staatssekretärin.

Diese neuen Leistungen kommen

Für Schwangere und Familien bringt die Reform mehrere zusätzliche Kassenleistungen. Neu vorgesehen sind unter anderem eine allgemeinmedizinische Untersuchung sowie ein Gesundheitsgespräch zwischen der 14. und 20. Schwangerschaftswoche. Dazu kommen eine zweite Hebammenberatung, ein zusätzlicher Ultraschall, eine Elternberatung und erweiterte Laboruntersuchungen.

Auch bei den Untersuchungen von Kindern wird die Beratung ausgebaut. Künftig soll unter anderem stärker über Mundgesundheit, Unfallverhütung, Impfungen, psychosoziale Belastungen und Unterstützungsangebote gesprochen werden. An den Nachweisen, die für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes notwendig sind, ändert sich nichts.

Hebammen nicht völlig zufrieden

Auch bei den Hebammen gibt es Kritik an Teilen der Reform. Zwar soll künftig eine zweite Hebammenberatung als Kassenleistung angeboten werden. Gleichzeitig könnte aber eine bisher bestehende Möglichkeit wegfallen: Derzeit kann eine eigentlich für die Zeit nach der Geburt vorgesehene Untersuchung unter bestimmten Umständen bereits während der Schwangerschaft stattfinden.

Diese Option würde laut Hebammengremium entfallen, wenn am Mittwoch der neue Gesamtvertrag zum Eltern-Kind-Pass angenommen wird. Das Gremium könnte den Vertrag daher auch noch ablehnen. Am neuen Untersuchungsprogramm selbst und am Anspruch der Schwangeren auf die vorgesehenen Leistungen würde sich dadurch laut Hebammengremium nichts ändern.

red,29.09.2026, 15:47