Paukenschlag am Küniglberg: Während gerade eifrig um die Nachfolge von Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann gerittert wird, kamen nun neue Details über jene ORF-Mitarbeiterin ans Licht, die seinen Rücktritt auslöste.
Die Hintergründe: Am 8. März dieses Jahres warf der Ex-ORF-Boss das Handtuch, nachdem eine Mitarbeiterin einige Tage zuvor heftige Vorwürfe gegen ihn erhoben hatte. Es dabei um pikante Chats, wegen denen sie Weißmann "sexuelle Belästigung" vorwarf.
Dann die Wende: Wie bereits berichtet, hatte der Ex-Boss Strafanzeige gegen die Mitarbeiterin gestellt. Daraufhin folgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der schweren Erpressung und des Missbrauchs von Tonaufnahmegeräten – für alle erwähnten Personen gilt die Unschuldsvermutung.
Wie die "Krone" berichtet, sollten im Zuge dessen zwölf Zeugen einvernommen werden. Des Weiteren wollte man die entsprechenden Tonbandaufnahmen und Bilder beschaffen – eine behördliche Anordnung erfolgte bereits am 18. Mai.
Um das Handy der ORF-Mitarbeiterin zu beschlagnahmen, hätten die Ermittler mehrfach versucht, die Frau an ihrer Wohnadresse anzutreffen – jedoch ohne Erfolg. Aus diesem Grund wurde seitens eines Richters die Peilung des Mobiltelefons gestattet.
Die darauffolgende Ortung des Geräts hätte laut dem "Krone"-Bericht zur Adresse von ORF-Manager Pius Strobl geführt. Diesem werde in der Anzeige von Weißmann-Anwalt Norbert Wess sowie in einem Compliance-Bericht auch ein mögliches Naheverhältnis zur Zeugin nachgesagt, heißt es weiter.
Besonders brisant: Zwischen Weißmann und dem ORF-Manager soll es einen Streit bezüglich der Luxus-Pension von Strobl gegeben haben. Diese wollte der frühere Generaldirektor offenbar nicht billigen.
Aufgrund der Daten des Handys hätten sich Beamte in Zivil vor der Wohnadresse Strobls positioniert. Als die Frau dann schließlich dort auftauchte, soll die Amtshandlung vollzogen worden sein.
Die Polizisten hätten der ORF-Mitarbeiterin das Privat- und das Diensthandy abgenommen, wobei sich die Frau "überaus kooperativ" verhalten hätte, berichtet die "Krone" unter Berufung auf den Amtsvermerk. Eine offizielle Bestätigung seitens der Staatsanwaltschaft blieb vorerst aus.