6,63 Millionen Euro – so viel Geld überwies der Staat alleine vergangenes Jahr an Pflegegeld ins Ausland. Zutage gefördert hat das abermals eine parlamentarische Anfrage der FPÖ an Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ). Die Zahlungen flossen an insgesamt 946 Bezieher im EU-Ausland, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Unangefochtener Spitzenreiter ist Deutschland mit 501 Personen bzw. 3.258.285 Euro, dahinter folgen 97 in Kroatien wohnhafte Personen (753.196 Euro) und 76 in Ungarn (568.764 Euro). Außerdem gibt es 35.492 Pflegegeldfälle mit Wohnsitz in Österreich, die zusätzlich eine Pension- bzw. Rentenleistung aus einem anderen EU-/EWR-Land beziehen.
Zuerkannt wird das Pflegegeld in der Regel unbefristet. Eine Nachuntersuchung ist für jene Fälle vorgesehen, bei denen eine Reduktion der Pflegegeldstufe zu erwarten ist. Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte für eine mögliche Verringerung bzw. ist eine solche zu erwarten, wird auch im Ausland ein amtswegiges Verfahren eingeleitet, lässt das Ministerium wissen.
Die durchschnittlichen Kosten pro Fall liegen mit jährlich 7.010,34 Euro etwas unter jenen 7.179,20 Euro, die pro Pflegefall mit Wohnsitz in Österreich aufgewendet werden. Insgesamt gibt es hierzulande 502.549 Pflegegeldbezieher, was einen jährlichen Aufwand von 3,61 Milliarden Euro verursacht.
Die meisten Personen sind zwischen 61 und 80 Jahren alt (334), knapp dahinter folgen genau 300 Über-81-Jährige. Österreichische Staatsbürger sind bei den Leistungen aus der PVA rund 40 Prozent, 80 Prozent bei der SVS sowie 90 Prozent bei der BVAEB.
"Während im Land Pflegeplätze fehlen, das Pflegepersonal an der Überlastung leidet, die Angehörigen hohe finanzielle Belastungen stemmen müssen und viele ältere Menschen um die Pflegegeld-Einstufung streiten müssen, werden Jahr für Jahr Millionen an Pflegegeld unkontrolliert ins Ausland exportiert", kritisierte FPÖ-Frauensprecherin Rosa Ecker angesichts der Anfragebeantwortung.
"Dazu kommt noch, dass jegliche transparente Kontrolle von Missbrauchsfällen fehlt. Schumann gibt in ihrer Anfragebeantwortung nämlich zu, dass eine statistische Erfassung derartiger Fälle nicht nach Wohnsitz differenziert erfolge. Es gibt auch keine separaten Verfahren, mit denen der tatsächliche Pflegebedarf bei Beziehern im Ausland überprüft wird. Das ist doch grob fahrlässig, denn hier geht es um das hart erarbeitete Steuergeld der Österreicher!"
Systematische Kontrollen brauche es auch bei jenen 35.492 Pflegegeldbeziehern mit Wohnsitz in Österreich, die zusätzlich eine ausländische Pension oder Rente bekommen. "Wir brauchen jeden einzelnen Euro dafür, um im eigenen Land ein adäquates Pflegesystem sicherzustellen, auf das sich die eigene Bevölkerung im Bedarfsfall verlassen kann, statt unkontrollierter Pflegegeldexporte!"
Diese Vorwürfe weist das Sozialministerium entschieden zurück. Österreich setze schlichtweg geltendes Recht um: Auszahlungen ins Ausland erfolgen nicht willkürlich, sondern auf Grundlage klarer gesetzlicher Vorgaben. "Jeder einzelne Fall ist geprüft und an einen rechtskräftigen Leistungsanspruch gebunden."
Auch der Umstand, dass 35.492 Pflegegeldbeziehende in Österreich zusätzlich eine ausländische Pension oder Rente beziehen, sei kein ungewöhnlicher oder rechtswidriger Befund. Das Pflegegeld ist einkommensunabhängig ausgestaltet und knüpft ausschließlich an die Pflegebedürftigkeit an.
Auch von "fehlenden Kontrollen" könne keine Rede sein: Die Administration des Pflegegeldes erfolge im Rahmen eines etablierten Kontrollsystems mit Begutachtungen durch Mediziner bzw. diplomierten Pflegefachkräften, Oberbegutachtungen, regelmäßigen Überprüfungen sowie grenzüberschreitender Zusammenarbeit der zuständigen Träger.