Der frühere ORF-Generaldirektor Roland Weißmann zieht gegen seinen Ex-Arbeitgeber vor Gericht. Am Dienstag wurde beim Arbeits- und Sozialgericht Wien eine Klage gegen den ORF eingebracht.
Dabei geht es um die Kündigung von Weißmanns Angestelltenverhältnis als Chefproducer Fernsehen. Diese erfolgte nach Bekanntwerden privater Chats mit einer Mitarbeiterin. Das Kündigungsschreiben trägt das Datum 17. April 2026, zugestellt wurde es laut Klage am 22. April. Sein Dienstverhältnis soll mit 31. Jänner 2027 enden.
Weißmann will die Kündigung für rechtsunwirksam erklären lassen. Er sieht hinter dem Schritt ein unzulässiges Motiv. In der Klage argumentiert er, dass seine Forderung nach Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit seinem Rücktritt als Generaldirektor der eigentliche Grund für die Kündigung gewesen sei.
Sollte das Gericht die Kündigungsanfechtung nicht gelten lassen, bringt Weißmann noch ein weiteres Argument vor: Die Kündigung verstoße gegen die guten Sitten.
Der ORF bekam vom Gericht inzwischen eine Frist für eine schriftliche Stellungnahme.
Die erste vorbereitende Verhandlung ist für den 11. August 2026 angesetzt. Sie findet von 13 bis 14 Uhr im Saal 25 des Arbeits- und Sozialgerichts Wien statt. Einvernahmen sind dabei noch nicht geplant – zunächst soll die Sach- und Rechtslage mit den Parteien besprochen und das weitere Vorgehen im Verfahren festgelegt werden.