Ein 23-jähriger Oberösterreicher steht unter Mordanklage – er soll seinen eigenen Vater mit neun Messerstichen getötet haben. Der tödliche Streit entbrannte, weil der junge Mann am 19. Jänner 2024 völlig zugedröhnt seine Bäckerlehre schwänzte. Sein Vater, selbst stark alkoholisiert, stellte ihn zur Rede.
Was folgte, war ein eskalierender Konflikt, der in einer tödlichen Messerattacke gipfelte. Der Vater soll seinem Sohn gegenüber handgreiflich geworden sein und dann eine Langwaffe geholt haben. Zwei Schüsse fielen – laut Gutachten waren es keine Warnschüsse. Schließlich stach der damals 22-Jährige mit einem Messer zu – berichtet die "APA".
Der 59-Jährige soll im Stiegenhaus gezielt in Richtung seiner Ehefrau geschossen haben. Die Bedingungen: schlechtes Licht, keine Brille, viel Alkohol. Dennoch geht der ballistische Sachverständige davon aus, dass der Mann nicht versehentlich, sondern mit Tötungsabsicht feuerte.
Auch ein weiterer Schuss ging in Richtung des Sohnes, der kurz zuvor noch auf dem Sofa gesessen hatte. Als es bei der Waffe zu einer Ladehemmung kam, versteckte sich der Sohn und griff schließlich selbst zum Messer. Der Vater schleppte sich blutüberströmt zu den Nachbarn, starb aber kurz darauf im Krankenhaus.
Neben der Bluttat am Vater wird dem 23-Jährigen noch eine weitere brutale Tat vorgeworfen: In der U-Haft soll er am 23. November 2023 einen Mithäftling attackiert haben. Nach Faustschlägen und Tritten schlug er mit einem Metallrohr auf dessen Kopf und Beine ein.
Der Grund: Der Angeklagte soll vermutet haben, dass der Zellengenosse auf seinem illegalen Handy einen Anruf angenommen hatte. Das Opfer erlitt Rissquetschwunden, Prellungen und einen Knochenbruch. Die Staatsanwaltschaft spricht von einer "überschießenden Aggressionshandlung" wegen eines nichtigen Anlasses.
Vor Gericht äußerte sich der 23-Jährige nicht zur Tat, sein Verteidiger aber sehr wohl. Dieser verwies auf die rauen Haftbedingungen: "Ein Häf’n ist kein Kindergeburtstag." Der Mitgefangene habe seinen Mandanten bedroht und angedroht, das Handy den Wachen zu melden.
Für die Prügelattacke übernahm der Angeklagte die volle Verantwortung. Allerdings beantragte die Verteidigung die Ladung weiterer Zeugen – diese sollen belegen, dass das angebliche Opfer selbst provoziert und die Situation zugespitzt habe.
Ein Urteil konnte am Dienstag erneut nicht gefällt werden. Das Landesgericht Ried unterbrach die Verhandlung, da wegen der neuen Vorwürfe zusätzliche Zeugen geladen werden müssen. Die Hauptverhandlung wird am 17. Juli fortgesetzt.
Wird der 23-Jährige wegen Mordes verurteilt, drohen ihm 10 bis 20 Jahre Haft oder lebenslang. Zudem steht eine mögliche Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum im Raum. Der Fall bleibt heikel – vor allem, weil beide Seiten die Ereignisse völlig unterschiedlich schildern.