Ein verurteilter Sexualstraftäter ist in Berlin wieder auf freiem Fuß – nicht wegen neuer Beweise, sondern wegen eines folgenschweren Fehlers am Gericht. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, soll ein Richter eine wichtige Frist versäumt haben. Die Folge: Haftentlassung trotz attestierter Gefährlichkeit und Fluchtgefahr.
Der 37-jährige Afghane war im Juni 2025 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Laut Bericht soll er seiner Ex-Partnerin in Berlin-Hellersdorf mit einem heißen Bügeleisen und einem Messer mit dem Tod gedroht und sie anschließend vergewaltigt haben. Wenige Monate später soll es zu einem weiteren ähnlichen Vorfall gekommen sein: Nach einer zweifachen Vergewaltigung habe er sie erneut mit einem Messer bedroht und ihr verboten, darüber zu sprechen.
Entscheidend war laut "Tagesspiegel", dass der Vorsitzende Richter nach der Urteilsverkündung kein Verhandlungsprotokoll verfasste. Dadurch konnte das schriftliche Urteil den Anwälten nicht wirksam zugestellt werden. Vor drei Wochen ordnete das Kammergericht deshalb die Freilassung an. Eine Justiz-Sprecherin bestätigte das gegenüber dem "Tagesspiegel". In dem Beschluss heißt es: "Die Fortdauer der Untersuchungshaft erweist sich infolge gravierender, der Justiz zuzurechnender Verfahrensverzögerungen als unverhältnismäßig".
Der Richter wurde inzwischen von seinem Vorsitz entbunden, er leide laut "Tagesspiegel" an einer Suchtkrankheit. Besonders brisant: Der Mann soll seiner Ex-Partnerin mit Rache gedroht haben. Sie hatte ihn 2024 angezeigt und wurde laut Bericht inzwischen an einen sicheren Ort gebracht.