Geheimdienst-Affäre

Versuchter Landesverrat – Ex-BND-Chef in U-Haft

Ex-BND-Chef August Hanning muss wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft. Gegen den 80-Jährigen wird wegen versuchten Landesverrats ermittelt.
Newsdesk Heute
07.10.2026, 14:16
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Für den früheren BND-Chef August Hanning hat die Festnahme nun weitere Konsequenzen. Der 80-Jährige muss wegen schwerwiegender Spionagevorwürfe in Untersuchungshaft.

Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe setzte den Haftbefehl gegen Hanning in Vollzug. Das bestätigte eine Sprecherin der deutschen Bundesanwaltschaft gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

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Hanning war am Vortag von Beamten des Bundeskriminalamts im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen festgenommen worden.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den ehemaligen Geheimdienstchef wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit, der landesverräterischen Ausspähung, des Auskundschaftens von Staatsgeheimnissen sowie des versuchten Landesverrats.

Auch früherer Büroleiter in U-Haft

Nicht nur Hanning sitzt mittlerweile in Untersuchungshaft. Bereits am Dienstag war sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst, Manfred D., in U-Haft gekommen.

D. war im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen festgenommen worden. Gegen ihn besteht der Verdacht der Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung.

Geheime Erkenntnisse gegen Geld?

Im Zentrum der Ermittlungen steht eine mutmaßliche Vereinbarung zwischen den beiden Männern. Sie sollen vermutlich im Jahr 2010 vereinbart haben, dass D. seinem früheren Chef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle Erkenntnisse aus dem BND beschafft.

Die Informationen soll der frühere BND-Chef anschließend gewinnbringend im Rahmen seiner Tätigkeit als Berater verwertet haben. Ob sich die Vorwürfe bestätigen, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Zwölf Jahre Zugang zu Geheiminformation

Hanning soll möglicherweise über einen Zeitraum von zwölf Jahren Zugang zu Informationen gehabt haben, die nur für den internen Gebrauch des deutschen Auslandsgeheimdienstes bestimmt waren, berichtet der "Spiegel".

In einem Fall soll er geheime Erkenntnisse verwendet haben, um eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen Nachrichtendienstes zu erstellen. "Ob das Produkt den Adressaten erreichte, ließ sich bislang nicht feststellen", teilte die Bundesanwaltschaft mit.

red,07.10.2026, 14:16
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