Strafenflut bei Bezirksgrenze

Verwirrung! Stadt Wien rätselt über eigene Kurzparkzone

An der Bezirksgrenze Döbling und Alsergrund herrscht aufgrund einer neuen Kurzparkzone große Verwirrung. Anrainer kassieren reihenweise Strafen.
Maxim Zdziarski
26.07.2025, 21:13
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Seit der Einführung des Parkpickerls in Wien-Döbling parken Anrainer ihre Fahrzeuge entlang der Heiligenstädter Straße. Doch auf einem Abschnitt direkt vor dem Dittes-Hof werden Autofahrer seit einigen Tagen abgestraft. Die Parksheriffs verteilen dort jeden Tag reihenweise Strafzettel an alle Autobesitzer, die kein Parkpickerl für den 9. Wiener Bezirk haben.

Die Betroffenen sind sich keiner Schuld bewusst, denn an der Ecke des Gebäudes ist ganz klar ersichtlich, dass es sich um den 19. Bezirk handeln muss. Doch genau da liegt der Fehler.

Wie "Heute" seitens der MA 67 (Parkraumüberwachung) erfuhr, handelt es sich hier um eine im April 2025 neu eingerichtete Kurzparkzone. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der MA 46 (Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten).

Bezirksgrenze verläuft am Bordstein

Den Grund für die Strafenflut erklärt man seitens der Stadt Wien so: Die Bezirksgrenze verläuft entlang des Gehsteigs und der Liegenschaften. Döbling endet also mit der Bordsteinkante und somit befinden sich die Parkplätze im 9. Bezirk. Die Fahrzeuge stehen also am Wiener Alsergrund und nicht in Döbling.

Besonders verwirrend sind dabei die Beschriftungen der Straßennamen an den Hausfassaden. Dort wird nämlich suggeriert, dass es sich um den 19. Bezirk handelt. Allerdings wurden die Anrainer nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass hier eine neue Kurzparkzone in Kraft getreten ist und diese Parkplätze eigentlich zum Wiener Alsergrund gehören.

Betroffene Autofahrer sollen MA 67 kontaktieren

Leserreporter Ercan war einer der ersten, der gleich zwei Strafen kassiert hat. Zunächst habe seine Erzählung für Verwirrung gesorgt. "Am Telefon schasselte man mich beim Magistrat zunächst ab", erzählt er im "Heute"-Talk. Doch er beharrte darauf, die Strafen nicht bezahlen zu wollen. Nach einer weiteren schriftlichen Beschwerde bekam er die mündliche Zusage, dass die Strafen nun doch storniert werden.

"Heute" sprach mit der MA 67 über die Problematik auf der Heiligenstädter Straße. Abgestrafte Autofahrer mit einem gültigen Parkpickerl für den 19. Bezirk sollen sich telefonisch oder per E-Mail direkt an das Kundenservice der MA 67 wenden.

"Wir schauen uns dann jede einzelne Beanstandung an", so eine Magistratssprecherin abschließend. Aktuell versuche man hier eine Lösung für die Situation zu finden. Fix ist jedenfalls, dass die Kurzparkzone vor Ort gültig ist und damit auch weiterhin kontrolliert wird.

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