Sein Name ist untrennbar mit einigen der schwersten Verbrechen des Bosnienkrieges verbunden. Ratko Mladić, ehemaliger Kommandeur der Armee der Republika Srpska (VRS), wurde vom UN-Kriegsverbrechertribunal wegen schwerster Verbrechen verurteilt. Nach jahrelanger Flucht war er am 26. Mai 2011 im nordserbischen Dorf Lazarevo festgenommen worden.
Die Anklage gegen Mladić war bereits 1995 erhoben worden. Nach seiner Festnahme wurde er nach Den Haag überstellt, 2012 begann der Prozess. Im November 2017 folgte das erstinstanzliche Urteil: schuldig in zehn von elf Anklagepunkten und lebenslange Haft.
Im Juni 2021 wurde dieses Urteil im Berufungsverfahren bestätigt. Das Urteil der ersten Instanz umfasste 2.527 Seiten – und zeichnet ein erschütterndes Bild der Verbrechen während des Krieges in Bosnien und Herzegowina.
Der wohl schwerwiegendste Punkt betrifft Srebrenica. Im Juli 1995 nahmen bosnisch-serbische Truppen die UN-Schutzzone ein. In der Folge wurden mehr als 8.000 bosniakische Männer und Jungen getötet.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass Mladić an einem gemeinsamen kriminellen Vorhaben beteiligt war, dessen Ziel unter anderem die Beseitigung der bosnisch-muslimischen Bevölkerung aus Srebrenica war. Männer und Jungen wurden getötet, Frauen, Kinder und ältere Menschen gewaltsam vertrieben.
Das Gericht stellte bei Mladić die für den Tatbestand des Völkermords erforderliche Vernichtungsabsicht fest. Dafür wurde er rechtskräftig wegen Völkermords verurteilt.
Doch Srebrenica war längst nicht der einzige Komplex des Verfahrens. Mladić wurde unter anderem wegen Verfolgung, Vernichtung, Mord, Deportation und gewaltsamer Vertreibung verurteilt.
Die Verbrechen erstreckten sich auf zahlreiche Gebiete Bosnien und Herzegowinas. Das Urteil beschäftigt sich unter anderem mit Ereignissen in Banja Luka, Bijeljina, Foča, Kalinovik, Ključ, Kotor Varoš, Prijedor, Sanski Most und Vlasenica.
Auch die Zustände in Gefangenenlagern waren Teil des Verfahrens. Gefangene wurden laut den gerichtlichen Feststellungen unter anderem geschlagen, gefoltert, vergewaltigt und getötet. Zahlreiche Menschen wurden gewaltsam aus ihren Heimatorten vertrieben.
Ein weiterer zentraler Anklagekomplex betraf die jahrelange Belagerung von Sarajevo. Zwischen 1992 und 1995 wurde die Bevölkerung der bosnischen Hauptstadt durch Beschuss und Scharfschützen terrorisiert. Nach den Feststellungen des Gerichts wurden auch zivile Bereiche angegriffen, an denen sich keine militärischen Ziele befanden.
Das Gericht sah Mladić in einer zentralen Verantwortung für die Kampagne. Ziel der Angriffe sei es gewesen, Terror unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten. Zahlreiche Zivilisten kamen ums Leben.
Auch die Geiselnahme von Mitgliedern der internationalen Friedenstruppe wurde Mladić angelastet. Bosnisch-serbische Kräfte nahmen UN-Angehörige als Geiseln, um weitere Luftangriffe gegen ihre Stellungen zu verhindern. Auch für diesen Tatkomplex wurde Mladić schuldig gesprochen.
In einem von elf Anklagepunkten wurde Mladić hingegen nicht verurteilt. Dabei ging es um den Vorwurf des Völkermords in sechs weiteren bosnischen Gemeinden: Ključ, Kotor Varoš, Sanski Most, Prijedor, Vlasenica und Foča.
Das bedeutete ausdrücklich nicht, dass das Gericht dort keine schweren Verbrechen festgestellt hätte. Im Verfahren wurden unter anderem Massenmorde, Verfolgungen, Vertreibungen und Misshandlungen behandelt.
Für eine Verurteilung wegen Völkermords musste jedoch eine spezifische Absicht nachgewiesen werden, eine geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu vernichten. Nach Ansicht des Gerichts reichten die Beweise für diese besondere Völkermordabsicht in den sechs Gemeinden nicht aus.
Andere dort begangene Taten wurden jedoch im Rahmen seiner Verurteilungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit beziehungsweise Kriegsverbrechen berücksichtigt.
Schon die Verkündung des erstinstanzlichen Urteils im November 2017 sorgte für Aufsehen. Mladić begann während der Verhandlung zu schreien und bezeichnete die Ausführungen als Lüge. Schließlich wurde er aus dem Gerichtssaal entfernt.
Seine Verteidigung versuchte auch, unter Verweis auf sein Alter, seinen Gesundheitszustand und seine psychische Verfassung eine mildere Strafe zu erreichen. Das Gericht folgte diesen Argumenten nicht. Nach dem Berufungsverfahren stand endgültig fest: Ratko Mladić muss lebenslang in Haft bleiben. Nun ist er in Den Haag im Alter von 84 Jahren gestorben.