Tierische Stallpflicht

Dort gilt jetzt strenge Stallpflicht für Vögel

Nach dem ersten Vogelgrippe-Fall in Oberösterreich gelten strenge Schutzmaßnahmen für Geflügelbetriebe im Umkreis von zehn Kilometern.
Heute Tierisch
20.11.2025, 11:30
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Rund um den Ganslbetrieb in Steyr, wo am Mittwoch der erste Fall von Vogelgrippe in Oberösterreich bestätigt wurde ("Heute"-Tierisch berichtete), gibt es jetzt eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius. In dieser Zone werden die Betriebe laut Landwirtschaftskammer Oberösterreich von der Behörde besucht, damit klinische Untersuchungen gemacht werden.

Im Umkreis von zehn Kilometern werden die Betriebe in den nächsten 30 Tagen genau überwacht. Auch hier kontrollieren die Behörden stichprobenartig, ob es Verdachtsfälle gibt.

Symptome bei Hühnern:

Grippale Symptome wie Abgeschlagenheit und Fressunlust sind die ersten Anzeichen der Vogelgrippe und müssen sofort bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erstgemeldet werden.

Auch private Haltung betroffen

Nicht nur große Betriebe sind betroffen, auch Kleinstbetriebe müssen sich an die Maßnahmen halten. Dazu zählen Stallpflicht, eingeschränkter Zugang zu den Ställen und Desinfektionsmaßnahmen.

Wie kommt man eigentlich zum eigenen Huhn? Klick dich durch:

Besonders wichtig: Jede Geflügelhaltung – auch wenn du nur ein paar Henderl im Garten hast – muss gemeldet werden. "Selbst wenn man als Privatperson nur ein Huhn hält, muss das behördlich gemeldet werden. Und auch für Klein- und Kleinstbetriebe gelten die Vorsichtsmaßnahmen", so Michael Wöckinger von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich.

Auch in kleinen Betrieben ist das Risiko für eine Übertragung groß. Wöckinger betont: "Wenn tote Vögel gefunden werden, dann muss unbedingt die Behörde informiert werden. Nur dadurch können die Risikofälle überprüft werden."

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