Bisher musste man "nur" HP AI-positive Wildvögel in Kärnten, Niederösterreich und Oberösterreich feststellen – mittlerweile hat der Vogelgrippe-Erreger auch unsere Haustiere erreicht.
Kürzlich musste ein kleinerer Geflügelhalter von Hühnern, Enten, Gänsen und auch Puten im Bezirk Neusiedl am See in Burgenland nach dem Fund mehrerer verendeter Tiere das Veterinäramt kontaktieren. Am 17. November bestätigte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) dann den schrecklichen Verdacht: Vogelgrippe. Der Geflügelpest-Erreger HP AI H5N1 wurde nun also erstmalig auch bei gehaltenen Vögeln nachgewiesen.
Der Betrieb wurde umgehend gesperrt, alle noch lebenden Tiere tierschutzgerecht gekeult und eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern, sowie eine Überwachungszone von zehn Kilometern eingerichtet.
Was bedeutet das genau?
Schutzzone in drei Kilometern Umkreis:
- Stallpflicht für Tiere gelisteter Arten;
- Meldepflicht bei Auffälligkeiten in Gesundheit, Legeleistung, Futter- oder Wasseraufnahme
- Pflicht zur Desinfektion von Fahrzeugen beim Verlassen des Betriebs;
- Dokumentation betriebsfremder Personen mit Zugang zu Tierbereichen;
- Reduktion der Kontaktpersonen auf das notwendige Maß;
- Verbringungsverbot für Tiere, Bruteier, Fleisch, Nebenprodukte und Eier zum menschlichen Verzehr;
Außerdem werden Veranstaltungen wie Tierausstellungen oder Tiermärkte strengstens untersagt und sind nur mit behördlicher Einzelgenehmigung möglich.
Überwachungszone in zehn Kilometern Umkreis:
- stichprobenartige Kontrolle einzelner Betriebe;
- erhöhte Wachsamkeit;
- verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen aufgrund des erhöhten Risikos;
Jeder Geflügelbesitzer muss sich inzwischen an strenge Regeln halten, die beispielsweise eine strikte Trennung von Enten und Gänsen, sowie von anderen Geflügelarten beinhaltet. Auch der Kontakt zu Wildvögeln ist unbedingt zu vermeiden. Die Fütterung und Tränkung der Haustiere darf nur unter einem Unterstand oder in einem Stall erfolgen und die gründliche Reinigung und Desinfektion von Geräten, Ladeplätzen und Transportmitteln ist erforderlich.
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko ist eine dauerhafte Stallhaltung verpflichtend. Kleinhaltungen mit weniger als 50 Tieren können davon ausgenommen werden, sofern alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
Experten sehen den Zusammenhang der Ausbreitung mit dem aktuellen Höhepunkt des herbstlichen Vogelzugs. Wildvögel scheiden das Virus oftmals völlig symptomlos aus und erkranken erst durch zusätzliche Faktoren wie Stress und Kälte.