Schon wieder Gerichtssaal statt Rathaus: Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann muss sich erneut am Landesgericht Feldkirch verantworten. Dem ÖVP-Politiker wird Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einem Bauprojekt vorgeworfen – berichtet der ORF.
Bereits im Dezember 2024 hatte es in dieser Sache ein Urteil gegeben, doch der Oberste Gerichtshof hob die Entscheidung auf. Damit muss das Verfahren nun komplett wiederholt werden. Am Dienstag startete der nächste Verhandlungstag, geplant ist, solange zu verhandeln, bis ein Urteil fällt. Ein weiterer Termin ist derzeit nicht angesetzt.
Im Zentrum steht die Frage, ob sich Tschann tatsächlich inhaltlich mit der umstrittenen Baugenehmigung befasst hat oder nicht. Der Bürgermeister beteuert weiterhin seine Unschuld. Er gibt an, die Unterlagen zum Projekt nie gelesen und den Akt lediglich unterschrieben zu haben. Für dieses Vorgehen wolle er zwar die Verantwortung übernehmen, ein strafbares Verhalten liege aus seiner Sicht aber nicht vor. Anfang Februar beantragte Tschann deshalb eine Diversion, also eine außergerichtliche Erledigung des Verfahrens unter bestimmten Auflagen.
Für zusätzliche Brisanz sorgt, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen auch gegen einen aktuellen und einen ehemaligen Mitarbeiter der Stadt Bludenz ermittelt. Sie sollen im Zusammenhang mit dem Verfahren zugunsten Tschanns falsch ausgesagt haben. Im Raum stehen die Vorwürfe der falschen Beweisaussage und der Begünstigung. Für beide gilt die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen laufen parallel zum Prozess gegen den Bürgermeister.
Zum Auftakt der Verhandlung sagte ein ehemaliger Sachverständiger aus dem Bludenzer Rathaus als Zeuge aus. Er sollte darlegen, ob das betroffene Bauprojekt ortsüblich war und wie die internen Abläufe eingeschätzt wurden. Seine Aussage fiel deutlich aus: "Aus unserer Sicht war klar der politische Wille zu erkennen, das Projekt zu genehmigen." Damit stellte er indirekt die Frage in den Raum, ob fachliche Bedenken ausreichend berücksichtigt wurden oder nicht.
Tschann selbst weist diese Darstellung zurück. Er betont erneut, den Bauakt nie gelesen zu haben. Das ursprüngliche Vorprojekt sei noch unter seinem Vorgänger Josef Katzenmeyer eingebracht worden. Damals habe der Bauträger erklärt, man errichte die Konzernzentrale in Bludenz und wolle in diesem Zusammenhang auch Wohnraum schaffen. Katzenmeyer habe laut Zeugenaussagen betont, dass das Projekt sämtliche rechtlichen Kriterien erfüllen müsse.
Unter Tschann habe sich laut Aussagen im Prozess jedoch die Atmosphäre im Rathaus verändert. Es sei argumentiert worden, dass der Bauträger bereits zahlreiche Änderungen vorgenommen habe und man daher keine zusätzlichen Auflagen mehr machen solle. Die Stadtplanung habe eine interne Stellungnahme verfasst und diese über den elektronischen Akt an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Üblicherweise werde eine solche Stellungnahme dem Bauträger übermittelt, damit dieser reagieren oder ein Gegengutachten vorlegen könne.
Im konkreten Fall sei das Projekt jedoch ohne weitere Einbindung der Stadtplanung und ohne zusätzliche Anpassungen genehmigt worden. Besonders brisant: Eine interne Stellungnahme soll sich nicht im offiziellen Bauakt befunden haben, sondern lediglich in einem nicht öffentlichen Dokumentenverzeichnis. Auch ein Nachbar gab an, die Stellungnahme bei seiner Akteneinsicht nicht vorgefunden zu haben. Ob diese Abläufe strafrechtlich relevant sind, muss nun das Gericht klären.