Zwei Prüfplaketten, die nachträglich wohl besser im Aktenschrank geblieben wären, haben einem ehemaligen Werkstatt-Betreiber eine Verurteilung eingebracht. Wie der "Kurier" zuerst berichtet, musste sich der 36-Jährige am Landesgericht Krems verantworten. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Mann hatte seine Kfz-Firma zuvor aus finanziellen Gründen schließen müssen. Bei der Rückgabe der nicht verwendeten Prüfplaketten lief allerdings nicht alles nach Vorschrift. Laut Anklage soll er Prüfplaketten unrechtmäßig an einem Fahrzeug und einem Anhänger angebracht haben.
Das Problem dabei: Die Pickerl waren zwar am Fahrzeug und am Anhänger angebracht, aber im System existierten sie praktisch nicht. Der ehemalige Mechaniker hatte zwar eine Begutachtung vorgenommen, jedoch weder die Kontrolle ordnungsgemäß eingetragen noch einen Prüfbericht erstellt. Sein Zugang war zu diesem Zeitpunkt außerdem bereits entzogen.
Aufgefallen ist das Ganze länger nicht. Erst bei einer späteren Überprüfung in einer anderen Werkstätte wurde der Fahrzeugbesitzer auf die ungültigen Pickerl hingewiesen, berichtet der "Kurier".
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig: Er habe sich damals "unter anderem aufgrund seines Drogenkonsums in einem psychischen Ausnahmezustand" befunden.
Für das Gericht war die Sache klar. Der Mann wurde nicht nur wegen Amtsmissbrauchs verurteilt, sondern auch wegen Nötigung und Körperverletzung gegenüber seiner Ex-Frau.
Am Ende stand eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, allerdings bedingt, sowie eine Geldstrafe. Der ehemalige Mechaniker konnte nach der rechtskräftigen Verurteilung also wieder nach Hause gehen.