Und wieder kehrt der Winter ein und die Heizung muss laufen – wir berichteten über die neueste Schneewelle. Während man nichts gegen das Wetter machen kann, kann man bezüglich der Heizkosten schon etwas unternehmen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss beträgt 150 Euro. "Damit will das Land Niederösterreich gezielt einkommensschwächere Haushalte unterstützen", erklärt Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP), Landesrätin für Bildung, Soziales und Wohnbau.
Der Heizkostenzuschuss ist aber nicht für jeden. Personen, die unter anderem mindestens seit sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben sowie mit dem Haushaltseinkommen pro Monat unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen.
Die Einkommensgrenze beträgt beispielsweise für Alleinstehende 1.308,39 Euro, für ein Ehepaar oder Lebensgefährten 2.064,12 Euro. Ein Paar mit einem Kind hat die Einkommensgrenze von 2.266,00 Euro. Wenn Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz, Kinderbetreuungsgeld oder Ähnliches bezogen werden, ändern sich diese Beträge.
Die Formulare für den Antrag bekommt man an mehreren Stellen: beim Amt der NÖ Landesregierung, den NÖ Bezirkshauptmannschaften, den NÖ Magistraten, den NÖ Gemeindeämtern und im Internet.
Die Anträge für die Heizperiode 2025/26 können noch bis zum 31. März 2026 gestellt werden – mit allen notwendigen Nachweisen bei den NÖ Hauptwohnsitzgemeinden. "Jene Personen, die Leistungen nach dem NÖ SAG beziehen, erhalten den Heizkostenzuschuss automatisch ausbezahlt", heißt es.