"Wir arbeiten schwer für unser Geld", sagt Christian V. aus Maria Lanzendorf (Bezirk Bruck a. d. Leitha). Der 38-jährige Vater zweier Kinder ist wie seine Partnerin im Verkauf tätig: "Was bei uns hereinkommt, reicht nur noch, um laufende Kosten zu decken. Eine weitere Nachzahlung geht sich schlicht nicht aus."
"Ich konnte meinen Augen nicht trauen, als ich mir den Brief der EVN angesehen habe", sagt Partnerin Bianca D. mit hörbarer Wut in der Stimme und erzählt, wie sie bereits für die Jahresabrechnung 2023/24 eine Ratenvereinbarung erkämpfte:
"Damals hieß es, dass ein Betrag von 1716,47 plus drei Teilbeträge ausständig sind – insgesamt 1.929,47 Euro. Das habe ich bis auf den letzten Cent abbezahlt. Jetzt heißt es plötzlich, dass eine neue Nachzahlung über 1.668,04 Euro zu leisten sei."
Um die Jahresabrechnung 2023/24 begleichen zu können, musste sich das Paar Hilfe bei der Verbraucherschlichtung Austria holen. Diese schrieb am 4. November 2024, dass sie von der EVN Wärme GmbH folgende Stellungnahme erhalten habe:
Obwohl Frau D. seit März 2023 keine Zahlungen an die EVN Wärme geleistet habe, sei die EVN bereit, Frau D. entgegenzukommen. Wenn rund 50 Prozent der offenen 1.716,47 gezahlt würden, könne man ab Dezember 2024 bis zur Jahresabrechnung 2025 zehn zinsfreie Monatsraten zu je EUR 85,85 anbieten. Des Weiteren seien drei Teilbeträge in Höhe von je 71,00 Euro zu entrichten.
Dieses Angebot haben Bianca D. und Christian V. angenommen und alle offenen Forderungen beglichen. Zur aktuellen Forderung erfährt Bianca D. vom EVN-Kundencenter lediglich, dass seit April 2025 weitere Raten und Teilbeträge offen seien: "Wie kann das sein?", fragt sie. Ihr Partner ergänzt: "Üblicherweise wird doch jede Altlast deutlich ausgewiesen. Die EVN erklärt in der aktuellen Jahresabrechnung nicht, woher unser Rückstand kommen soll."
Christian V. und seine Partnerin heizen kaum noch. Der Genossenschaftsbau, in dem die vierköpfige Familie auf 79 Quadratmetern lebt, ist an die Fernwärme angeschlossen. Christian D. zeigt auf den kleinen Heizkörper im Vorzimmer: "Das ist der Einzige, den wir aufgedreht haben. Warmwasser erzeugen wir mit unserer Gastherme." Auch nach unzähligen Telefonaten kann den beiden niemand schlüssig erklären, wie es erneut zu einem Rückstand gekommen ist.
"Heute" hat daher bei der EVN nachgefragt und von Sprecher Stefan Zach eine längere Stellungnahme erhalten: "Im September 2024 wurde der Kundin eine Rechnung über 1.716,74 EUR ausgestellt", schreibt Zach. Diese habe den damaligen Verbrauch sowie offene Forderungen des Vorjahres beinhaltet. "Da die Kundin seit März 2023 keine Zahlungen geleistet hatte und auch diese Rechnung unbeglichen blieb, wurde die Anlage schließlich gesperrt."
Zach bestätigt, dass Bianca D. zusammen mit der Verbraucherschlichtungsstelle eine Ratenvereinbarung erkämpft hat. Wenn die Kundin die Hälfte der offenen Forderung (laut Kulanzvorschlag der EVN 858 EUR, Anm.) zahle, werde die Anlage der Familie wieder eingeschaltet und einen Ratenplan für den verbleibenden Betrag erstellt.
Dann liefert Zach das brisante Detail, das erklärt, woher die neuerliche Forderung der EVN rührt: "Eine Wiedereinschaltung setzt in diesen Fällen aber die Einlage einer zusätzlichen Barsicherheit sowie eine Einschaltgebühr voraus – diese Sicherheit benötigen wir, falls es erneut zu Zahlungsausfällen kommt", sagt Zach.
"Frau Deller kam ihren Zahlungsaufforderungen laut Ratenplan nach", räumt Zach ein. Doch die Einzahlung der Barsicherheit sei nicht erfolgt: "Unser Verrechnungssystem begleicht mit den Zahlungseingängen immer automatisch die älteste Forderung, weshalb mit den eingehenden Ratenzahlungen zuerst die Sicherheitsleistung beglichen wurde."
Diese Sicherheitszahlung sei für die EVN wichtig, um sich gegen Zahlungsausfälle abzusichern, denn: "Wenn Rechnungen nicht bezahlt werden, dann zahlen das letztlich alle anderen Kunden mit." Da der Kontakt zur Kundin nicht direkt erfolgt sei, sondern über die Schlichtungsstelle, könne es sein, "dass die erforderliche Einzahlung der Sicherheitsleistung der Kundin nicht ausreichend kommuniziert wurde. Die dadurch ausgebliebenen eigentlichen Ratenzahlungen wurden daher als Restforderung auf der nächsten Jahresrechnung abgebildet."
Der Gatte von Bianca D. sei gebeten worden, Zahlungsbelege zu übermitteln, "da es aus den genannten Gründen zu Abweichungen zwischen seiner und unserer Sichtweise kam", sagt Zach und hat einen Lösungsvorschlag:
"Die offene Forderung beläuft sich nun auf die Höhe der Sicherheitszahlung – wir werden der Familie entgegenkommen, die Sicherheitszahlung auflösen, um damit die offene Forderung zu begleichen. Dann kann wieder ein Ratenplan vereinbart werden."