"Heute"-Leser Karl R. hat unseren Artikel "EVN zahlt Geld zurück – was Kunden jetzt tun müssen" gelesen und sich gefreut, dass er die rund 1.000 Euro, die er im Frühjahr 2023 nachzahlen musste, jetzt endlich zurückbekommt. Dann kam die Enttäuschung. Nicht jeder Kunde bekommt so einfach sein Geld zurück.
Das Oberlandesgericht Wien erklärte eine Preisanpassungsklausel der EVN für unzulässig. In dem Rechtsstreit zwischen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der EVN konnte man sich auf einen Vergleich einigen. Dann kündigte man an, dass betroffene Kunden eine Ausgleichszahlung oder eine Gutschrift erhalten würden.
Laut VKI profitieren über 300.000 Haushalte, die entsprechende Informationsschreiben erhalten. Die EVN geht hingegen von rund 230.000 bis 240.000 Kunden aus. Auch Karl R. wähnte sich dabei zu sein.
"Ich hatte den Tarif Optima Flex mit 12 Monaten Bindung und Preisgarantie", sagt R. und hebt dann seine Stimme: "Trotz Preisbindung eine Nachzahlung? Wo gibt es denn so etwas?", fragt R. rhetorisch. Das sei einfach nicht nachvollziehbar – bis heute nicht.
"Nicht nachvollziehbar ist aber auch, dass ich, so wie vermutlich viele andere Betroffene, jetzt keine Rückzahlung erhalte", klagt R., der sofort, nachdem publik wurde, dass sich der VKI und die EVN auf einen Ausgleich geeinigt haben, versucht hat, sein Geld zurückzubekommen.
"Ich habe also auf der VKI-Seite die Refundierung beantragt", erzählt R. und, dass das nicht geklappt hat: "Ich sei nicht anspruchsberechtigt, hat es geheißen. Dabei ging es doch im Musterprozess genau um meinen Tarif – das soll mir jetzt einmal wer erklären!"
Und tatsächlich, der VKI schreibt auf seiner Webseite: "Gegenstand des Verfahrens war der EVN-Tarif "Optima Flex", der eine indexbasierte Preisanpassung im 12-Monats-Rhythmus vorsieht."
"Heute" hat daher beim Verein nachgefragt und folgende Antwort erhalten: "In seiner Klage hat der VKI zwei Preisanpassungsklauseln der EVN aus den Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) im Sommer 2022 attackiert, die aus unserer Sicht, irreführend und jedenfalls nicht ausreichend klar und transparent für betroffene Kund:innen waren."
Das Oberlandesgericht Wien hat die Ansicht des VKI bestätigt und die Klauseln für unzulässig erklärt. "Dadurch ist die Rechtsgrundlage für die erfolgten Preiserhöhungen weggefallen", heißt es weiter vom VKI. Und: "Auf Basis dieser Klauseln wurden folgende Tarife erhöht: Optima Strom, Optima Eco, Optima Natur, Optima Eco Natur, Optima Gas, Optima Biogas."
Wie so oft liegt hier der Teufel im Detail, denn zu all diesen Tarifen konnte sich der VKI mit der EVN auf einen Vergleich einigen. Nur bei dem Tarif nicht, der dem Musterprozess zugrunde liegt: "Im Tarif Optima Flex ist eine indexbasierte Preisanpassung im 12-Monats-Rhythmus vorgesehen, weshalb es ebenfalls, jedoch auf Basis anderer Lieferbedingungen, zu einer Preiserhöhung kam", erklärt der VKI.
Dann die Überraschung: "Im Musterverfahren zum Optima Flex (Gas) Tarif war der Gegenstand des Verfahrens jedoch nicht die Klausel, die der Preiserhöhung zu Grunde lag, sondern, dass der betroffene Kunde, nicht im Vorfeld über die durchgeführte Preiserhöhung informiert wurde."
Das Gaswirtschaftsgesetz sieht nämlich vor, dass Kunden mit einem Schreiben vorab über Preisänderungen zu informieren sind, schreibt der VKI: "Das ist im konkreten Fall nicht passiert." Stattdessen hat die EVN jetzt einem Vergleich zugestimmt und die Gerichtskosten bezahlt.
"Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass Kunden, die einen Optima Flex Gas Tarif hatten und deren Gaspreis unter Berufung auf eine Indexklausel ebenfalls ohne, dass sie zuvor in einem persönlichen Schreiben informiert wurden, erhöht wurde, einen Rückzahlungsanspruch für durch die Erhöhung entstandene Mehrkosten haben", erläutert der VKI weiter.
Doch: "Hier fehlt es aber einerseits noch an gerichtlicher Rechtsprechung und andererseits handelt es sich um einen rechtlich anderen Sachverhalt, weshalb dieser Tarif nicht im aktuellen Vergleich berücksichtigt wurde."
"Das ist doch völlig irreführend", sagt Karl R. "Die Informationen durch den VKI sind ja mindestens so verwirrend wie das Tarif-Wirrwarr selbst."