Die blau-schwarze NÖ Landesregierung hat vor wenigen Tagen wieder einen Heizbonus für einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger beschlossen – eine Einmalzahlung von 150 Euro. Dabei bleibt es aber jeder Gemeinde unbenommen, zusätzlich einen eigenen Zuschuss aus dem Gemeindebudget zu gewähren.
So schreibt die Statutarstadt St. Pölten in einer aktuellen Bekanntmachung auf ihrer Webseite, dass sie auch heuer wieder einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger durch eine städtische Brennstoffaktion bei ihren Heizkosten unterstützt – der städtische Unterstützungsbeitrag beträgt 300 Euro.
Die Brennstoffaktion 2025/2026 richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in St. Pölten haben. Von 4. November 2025 bis 31. März 2026 können Anträge für die städtische Brennstoffaktion sowie für den NÖ Heizkostenzuschuss gestellt werden.
"Heute" sprach dazu mit dem amtierenden Bürgermeister von St. Pölten, Matthias Stadler (SPÖ), der die soziale Handschrift der Landeshauptstadt hervorhob: "Gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten ist es unsere Aufgabe als Stadt, jene zu unterstützen, die besonders von der Teuerung betroffen sind. Die Brennstoffaktion ist seit vielen Jahren ein bewährtes Instrument, um Menschen in St. Pölten beim Heizen zu entlasten."
Konkret sieht das so aus: Unterstützt werden alle Bedürftigen, insbesondere Bezieherinnen und Bezieher von Ausgleichszulagenpensionen (ohne Pensionsbonus), also Mindestpensionisten, aber auch Menschen, die derzeit aufgrund von Jobverlusten arbeitslos sind, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Einkommen beziehen, welche den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nach § 293 ASVG unterschreiten.
Die Einkommensgrenzen für 2025 liegen bei 1.273,99 Euro brutto für Alleinstehende bzw. 2.009,85 Euro brutto für Ehepaare oder Lebensgemeinschaften. Pro Kind erhöht sich der Richtsatz um 196,57 Euro. Bei weiteren Erwachsenen im jeweiligen Haushalt erhöht sich der Richtsatz um 735,86 Euro – etwa bei zu pflegenden Elternteilen.
Unterstützungsleistungen wie Familienbeihilfe, Schüler- oder Studienbeihilfe, Wohnbeihilfen oder Pflegegeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Jedoch sind Personen, die bereits Sozialhilfe beziehen, von der Brennstoffaktion ausgenommen, da sie voraussichtlich neuerlich eine Unterstützung für die Heizkosten im Rahmen der Sozialhilfe erhalten.
Trotz des allgemeinen Spardrucks, erklärt Bürgermeister Stadler gegenüber "Heute", dass seine Stadt weiter an der Unterstützung festhält: "Auch wenn wir als Kommune selbst mit Budgetherausforderungen konfrontiert sind, steht fest: soziale Unterstützung darf nicht das Opfer von Sparmaßnahmen werden."
Dann setzt Stadler nach: "Deshalb halten wir die Brennstoffaktion, wie immer, auch für die Heizsaison 2025/26 aufrecht – gezielt, treffsicher, unbürokratisch. Und nicht wie anderswo, wo es nur alle fünf Jahre zusätzliche Boni gibt." Gerade in Krisenzeiten rücke man in St. Pölten stärker zusammen.
Noch einmal zusammengefasst: Am 21. Oktober hat die NÖ Landesregierung im Landtag erneut einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von 150 Euro beschlossen. Ergänzend hat die Stadt St. Pölten erneut ihre Brennstoffaktion verkündet.
Beide Unterstützungsleistungen müssen gesondert beantragt werden, wobei die jeweiligen Anträge von 4. November 2025 bis 31. März 2026 in der städtischen Sozialhilfe entgegengenommen werden – zu Parteienverkehrszeiten. Diese sind für die Brennstoffaktion Dienstag und Donnerstag, jeweils von 9.00 bis 11.00 Uhr.
Dabei müssen folgende Unterlagen für die Antragstellung mitgebracht werden: Einkommensnachweise und Bankverbindung (IBAN und BIC), ein gültiger Aufenthaltstitel bei allen Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft, bei bereits volljährigen Kindern eine Schulbesuchs- oder Inskriptionsbestätigung.