Am heutigen Dienstag, in der Sitzung der NÖ Landesregierung, soll erneut ein Heizkostenzuschuss beschlossen werden, heißt es aus dem Büro von Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
"Damit will das Land Niederösterreich jene Menschen erreichen, die sich die Heizkosten am allerwenigsten leisten können", sagen die beiden Landesrätinnen Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP) und Eva Prischl (SPÖ). Während, Teschl-Hofmeister seit 2023 für Bildung, Soziales und Wohnbau zuständig ist, verantwortet Prischl seit diesem Jahr den Bereich Gesundheit.
Schon am Mittwoch soll die Antragsfrist beginnen. Somit soll es bereits ab dem 22. Oktober 2025, fast ein halbes Jahr lang, bis zum 31. März 2026, möglich sein, einen Antrag für die laufende Heizperiode 2025/2026 zu stellen.
Beantragen können den NÖ Heizkostenzuschuss alljene Personen, die sich mit ihrem monatlichen Netto-Haushaltseinkommen unter dem jeweiligen Richtsatz (Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz ASVG) befinden (siehe unten).
Das können beispielsweise Geringverdiener oder Mindestpensionisten sein. Zudem muss man seit mindestens sechs Monaten seinen ordentlichen Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben.
Je nach Familienstatus gibt es unterschiedliche Ausgleichszulagenrichtsätze. Sie legen fest, ab wann Menschen Anspruch auf soziale Unterstützung haben und wurden mit 1. Jänner 2025 neu festgelegt.
Für alleinstehende Personen beträgt der aktuelle Richtsatz 1.273,99 Euro Netto-Haushaltseinkommen. Bei Ehepaaren oder eingetragene Partnerschaften sind es 2.009,85 Euro. Und gibt es Kinder im gemeinsamen Haushalt, erhöht sich der Richtsatz pro Kind um 196,57 Euro, sofern das Nettoeinkommen des Kindes nicht mehr als 468,58 Euro beträgt.
Der Heizkostenzuschuss ist eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 Euro. Wer in Niederösterreich bereits Sozialhilfe bezieht, ist bereits behördlich erfasst, somit anspruchsberechtigt, und muss keinen gesonderten Antrag stellen. Die einmalige Zuwendung des Landes NÖ wird hier automatisch zugewiesen.
Alle anderen anspruchsberechtigten Personen (Geringverdiener, Pensionisten, u.a.) können ab Mittwoch beim jeweils zuständigen Gemeindeamt einen Antrag stellen, heißt es von einem Sprecher aus dem Büro Teschl-Hofmeisters.