In elf Gemeinden wurde die Gemeinderatswahl angefochten.
WERNER KERSCHBAUMMAYR / fotokerschi / picturedesk.com (Symbolbild)
In den vergangenen Wochen waren die Vorgänge bei den Gemeinderatswahlen bereits ein heißes Thema. Etwa in Klosterneuburg war eine Anfechtung schon fix, nachdem Unregelmäßigkeiten in einem Pflegeheim aufgedeckt wurden – "Heute" berichtete ausführlich.
Zwei Wochen nach Kundmachung der Ergebnisse ist Montag um Mitternacht nun die Frist für Anfechtungen abgelaufen. Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) gab jetzt bekannt, dass es insgesamt zwölf Anfechtungen in elf gab – zwei davon in Klosterneuburg.
Entscheidung bis 10. März
Die Anfechtungen seien fristgerecht bei der Landes-Hauptwahlbehörde eingegangen. "Diese Fälle werden in den kommenden Wochen juristisch genauestens geprüft", so Wilfind. Man gehe davon aus, dass für den Großteil der Anfechtungen die Überprüfungen bis Anfang März abgeschlossen sein werden.
Die Sitzung der Landes-Hauptwahlbehörde sei nun für den 10. März anberaumt. "Dann wird das weitere Vorgehen festgestellt". Es sei wichtig, dass für die betroffenen Gemeinden rasch Klarheit geschaffen werde, "doch Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Daher werden wir die Anfechtungen sehr genau prüfen", verdeutlicht Wilfing.
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Die Anfechtungen im Überblick
Gablitz (PL): Anfechtung durch Bürgerliste Gablitz (BEGAB) mit der Begründung: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren und unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses
St. Veit an der Gölsen (LI): Anfechtung durch Wahlwerber der Bürgerliste MIT. Als Begründung wurde unzulässige Wahlwerbung und Wahlkartenzustellung angegeben
Blindenmarkt (ME): Durch Liste "Freie Wähler" angefochten. Begründung: unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses
Maria Lanzendorf (BL): Anfechtung durch Bürgerliste Maria Lanzendorf wegen Nichtzulassung der Liste
Marchegg (GF): Durch Bürgerliste Marchegg-Breitensee angefochten. Begründung: Rechtswidrigkeiten im Wahlverfahren in allen drei Sprengeln und unrichtige Ermittlung des Wahlergebnisses
Mödling (MD): Anfechtung durch Bürgerliste Mödling am Weg. Begründung: Nichtzulassung des Wahlvorschlags
Kematen an der Ybbs (AM): Durch SPÖ Kematen wegen gesetzwidriger Vorgänge im Wahlverfahren (Wahlkarten) angefochten.
Hof am Leithaberge (BL): Anfechtung durch Bürgerliste Hof und Liste FPÖ. Begründung: Mandatsverteilung mit d'Hondtschen Verfahren
Traismauer (PL): Durch Liste Hofmann Projekt Traismauer angefochten. Begründung: gesetzwidrige Vorgänge im Wahlverfahren und Unrichtigkeit des Ermittlungsverfahrens
Niederhollabrunn (KO): Anfechtung durch Liste Schachel (Parteilos). Als Begründung sind Fehler beim Wahlvorschlag, sowie Mängel bei Wahlkarten angegeben
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