Oberösterreich

Allen Autofahrern in dieser Straße droht 50-€-Strafe

Viele stellen ihr Auto am Straßenrand ab, ohne groß darüber nachzudenken. Jetzt erklärt ein Experte, worauf man dabei unbedingt achten sollte. 

Johannes Rausch
Laut StVO ist das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, "wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben".
Laut StVO ist das Parken auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, "wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben".
Heute, RIS

Tausende Österreicher parken ihren Wagen tagtäglich am Straßenrand. Doch das kann manchmal sogar rechtliche Folgen nach sich ziehen. Denn passt man nicht genau auf, droht eine Strafe. Zwei aktuelle Fotos aus Linz-Kleinmünchen zeigen: Viele Autofahrer sind sich dessen gar nicht bewusst .

Es gilt nämlich: Auf Straßen, die in beide Richtungen befahrbar sind, müssen laut Gesetz 5,20 Meter freibleiben. Eine Fahrspur beträgt 2,60 Meter.

"Gibt es eine Bodenmarkierung, ist die Restfahrbahnbreite egal, dann kann man sich ohnehin dort hinstellen", sagt der ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel gegenüber "Heute" (siehe Bild unten).

"Gibt es eine Bodenmarkierung, ist die Restfahrbahnreite egal, dann kann man sich ohnehin dort hinstellen." ARBÖ-Rechtsexperte Gerald Hufnagel

Grundsätzlich entscheide jede Gemeinde in ihrem Wirkungsbereich, ob und wo sie Bodenmarkierungen festlegt, so Hufnagel.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken unter anderem auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, "wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben".

Laut ARBÖ-Rechtsexperten Gerald Hufnagel parkt in dieser Linzer Straße nur der schwarze VW links vorne richtig: "Er ist 100 Prozent im sicheren Bereich." Die Restfahrbahnbreite sei hier aufgrund der Bodenmarkierung "egal".
Laut ARBÖ-Rechtsexperten Gerald Hufnagel parkt in dieser Linzer Straße nur der schwarze VW links vorne richtig: "Er ist 100 Prozent im sicheren Bereich." Die Restfahrbahnbreite sei hier aufgrund der Bodenmarkierung "egal".
Heute

Strafhöhe rund 50 Euro

Der Strafrahmen beträgt um die 50 Euro, wie die ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz im Gespräch mit "Heute" erklärt. Es komme immer wieder auf die Situation an, ob auch tatsächlich gestraft werde. Im Zweifel rät die Expertin, sich an den ÖAMTC, den zuständigen Polizei-Posten oder an die Behörde zu wenden.

"Jedes Monat rufen mindestens ein, zwei Kunden bei uns mit diesem Problem an." ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz

"Jedes Monat rufen mindestens ein, zwei Kunden bei uns mit diesem Problem an", so Hotz. Zahlreiche Lenker könnten die rechtliche Situation nicht nachvollziehen. "Vielen Autofahrern ist diese Bestimmung nicht bewusst, sie ist nicht in den Köpfen der Leute." 

Bei einer Strafe sollte man sich an den ÖAMTC, die zuständige Polizei oder an die Behörde wenden, empfiehlt die ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz.
Bei einer Strafe sollte man sich an den ÖAMTC, die zuständige Polizei oder an die Behörde wenden, empfiehlt die ÖAMTC-Juristin Corinna Hotz.
ÖAMTC

"Fahrbahnrestbreite nicht eingehalten"

Ein Linzer (39) kassierte vergangenes Jahr einen Strafzettel. Darauf war zu lesen: "Fahrbahnrestbreite nicht eingehalten". Er parkte seinen Wagen am Stadtrand von Linz auf einer Straße am rechten Fahrbahnrand ab. Als er wieder zum Auto zurückkam, folgte die böse Überraschung

Das steht in der Straßenverkehrsordnung:
Nach § 24 Abs. 3 lit. d) ist das Parken außer in den im Abs. 1 angeführten Fällen noch auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr verboten, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr freibleiben.
Es ist mit der Benützung von Fahrzeugen, die die größte zulässige Breite – das sind 2,60 m – aufweisen, zu rechnen. Bei zwei Fahrstreifen ergibt sich daher eine freizulassende Fläche von 5,20 m. (Quelle: ÖAMTC)

"Das ist sehr viel und das haben viele Leute nicht im Bewusstsein", so Hotz. Laut Expertin komme es immer wieder auf die Situation an, ob auch tatsächlich gestraft werde. Im Zweifel rät Hotz, sich an den zuständigen Polizei-Posten zu wenden.

Ferrari-Lenker parkt am Gehsteig

Eine kuriose Entdeckung machte ein "Heute"-Leser kürzlich: In dem Wiener Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus stellte ein Unbekannter seinen Ferrari auf einer Privatstraße ab. Fußgänger und Radler mussten sich einen "Gehsteig" neben dem geparkten Luxus-Wagen teilen. 

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