Mit Sicherheitspaket und Sozialhilfe wurden zwei Prestige-Projekte von ÖVP-FPÖ gekippt. Jetzt könnten auch die Karfreitagsregelung und die Familienbeihilfe fallen.
"Lauter könnte die Detschn nicht knallen", sagt Wiens Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zur APA. Gemeint ist die politische Ohrfeige, die nach seinen Aussagen ÖVP-Chef Sebastian Kurz mit dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichtshofs verpasst bekam. Der VfGH kippte die "Sozialhilfe neu", eines der Vorzeigeprojekte unter der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung – Sprachkenntnisse als Auflage und Kindermindestbeträge seien verfassungswidrig.
Geht es dem Karfreitag an den Kragen?
Bereits zuvor wurde das zweite Prestige-Projekt von Türkis-Blau, das "Sicherheitspaket", aufgehoben. Der VfGH stufte die automatische Kennzeichenerfassung ("Section Control") auf Autobahnen sowie den sogenannten Bundestrojaner zur Überwachung der Telekommunikation als verfassungswidrig ein. Und das türkis-blaue politische Erbe bröckelt weiter.
An den Kragen könnte es gerichtlich noch der Karfreitagsregelung und der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder gehen. Wir erinnern uns: Die türkis-blaue Regierung hatte den Feiertag für die Evangelischen abgeschafft und stattdessen den Anspruch auf einen "persönlichen Feiertag" geschaffen. Dafür muss allerdings ein Urlaubstag verbraucht werden. Das fechten die evangelische Kirche und Arbeitnehmervertreter derzeit vor dem VfGH an.
Gekürzte Familienbeihilfe im Visier
Bei der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder sieht die türkis-blaue Regelung so aus: Für in Österreich tätige Arbeitnehmer, deren Kinder in anderen EU-Mitgliedstaaten leben, wird die Familienbeihilfe "indexiert". Das bedeutet, dass der Betrag den örtlichen Gegebenheiten im jeweiligen Land angepasst wird. In Hochpreis-Ländern ist sie dadurch höher, für Arbeitnehmer aus osteuropäischen Ländern gibt es jedoch teils empfindliche Einbußen.
Insgesamt rund 125.000 Kinder sind von einer Kürzung betroffen. Die meisten von ihnen leben in Ungarn (38.700), der Slowakei (27.180) sowie Polen (14.865) und Rumänien (14.213). Dies könnte wiederum der Europäische Gerichtshof zu Fall bringen. Allerdings muss hier erst die EU-Behörde über ein Verfahren entscheiden, bevor der Gerichtshof seine Arbeit aufnehmen kann.