Gründerin verliert Karenzgeld

Wegen "Behördenfehler" – Katzencafé steht vor dem Aus

Aufgrund einer falschen Beratung verlor die Unternehmerin ihr Karenzgeld – die geplante Neueröffnung ihres Katzencafés droht nun ins Wasser zu fallen.
Hannah  Maier
05.12.2025, 07:15
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Der Traum vom flauschigsten Katzencafé der Stadt droht zu platzen. "Barista Cats"-Gründerin Natascha Bergmann kämpft mit den Folgen eines vermeintlichen Behördenfehlers, der jetzt ihr gesamtes Projekt ins Wanken bringt.

Behörden-Info mit fataler Wirkung

Im April schloss sie ihr Katzencafé in der Kandlgasse (Wien-Neubau). Während ihrer Schwangerschaft wollte Bergmann ihr Gewerbe vorübergehend ruhend melden. Was dann passierte, bezeichnet sie als "bürokratischen Super-Gau". Eine Auskunft der Sozialversicherung für Selbstständige (SVS) führte dazu, dass ihr Gewerbe nicht ruhend, sondern zurückgelegt wurde.

"Mein Mann und ich haben uns beraten lassen. Es ist uns selbst komisch vorgekommen, aber wir haben extra mehrmals nachgefragt, ob es wirklich geht, das Gewerbe zurückzulegen und weiterhin Leistungen zu beziehen", erzählt die 37-Jährige. Die Folgen waren gravierend: Bergmann war fast den gesamten Mai über ohne ihr Wissen nicht versichert – und verlor damit ihren Anspruch auf rund 2.000 Euro Wochengeld. Als sie den Fehler bemerkte, war sie bereits im achten Monat schwanger.

Der nächste Schock folgt

Obwohl Bergmann ihr Gewerbe sofort wieder anmeldete, blieb der Schaden offenbar nicht repariert. Denn im Oktober kam der nächste Tiefschlag: Ihr wurde das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (Karenzgeld) verweigert, da die Versicherungszeiten durch die "Abmeldung" im Mai nicht lückenlos seien.

Statt des eigentlich zustehenden Karenzgeldes von rund 1.800 Euro konnte sie lediglich die Sonderleistung 1 beantragen. "Ich muss weiterhin den SV-Beitrag zahlen, somit bleiben mir jetzt unter 1.000 Euro im Monat übrig", erklärt Bergmann.

Versicherungsträger: "Es gibt keinen Spielraum"

Seitens der SVS wird auf "Heute"-Nachfrage mitgeteilt, dass in deren Telefonnotizen nicht hervorgehe, dass über eine Rücklegung der Gewerbeberechtigung informiert wurde. In zwei Notizen seien Gespräche über die Ruhendmeldung dokumentiert. Auch im übermittelten Antrag auf Wochengeld habe man auf die Ruhendmeldung des Gewerbes verwiesen.

Da im Wochengeldzeitraum eine Abmeldung des Gewerbes erfolgte und damit die Zeit des Mutterschutzes unterbrochen war, besteht kein Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld. "Anders als beim Wochengeld gibt es hier keinen Spielraum zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen. Die SVS hat damit die geltenden rechtlichen Bestimmungen, an die sie gebunden ist, gesetzeskonform umgesetzt", heißt es.

Existenzängste trotz Herzensprojekt

Schon der Aufbau ihres ersten Barista Cats-Standorts im 7. Bezirk war teuer. Investitionen wurden nicht nur über ein Firmendarlehen finanziert, sondern auch durch das gesamte Erbe ihres verstorbenen Vaters.

Das Darlehen muss weiter zurückgezahlt werden, dazu kommen Lebenshaltungskosten, Miete und die Versorgung der "Barista Cats"-Katzen. Ohne das Karenzgeld ist das kaum zu stemmen. "Wir reden viel darüber, wie wichtig Frauen in der Wirtschaft sind – umso wichtiger wäre es, sie auch dann zu unterstützen, wenn sie Familie und Beruf verbinden wollen", so Bergmann.

Letzte Hoffnung: Crowdfunding

Der Neustart ihres Katzencafés war für Anfang 2026 geplant. "Das wird sich nun leider nicht ausgehen", vermutet Bergmann. Ein neues Lokal im 7. Bezirk wäre bereits in Reichweite – doch ist ohne Hilfe nicht finanzierbar. Die Wienerin hat jetzt ein Crowdfunding gestartet. 30.000 bis 40.000 Euro benötigt sie, um die Weiterführung ihres Unternehmens zu sichern und eine Chance auf einen weiteren Kredit zu bekommen.

{title && {title} } HTM, {title && {title} } Akt. 05.12.2025, 11:23, 05.12.2025, 07:15
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