Verbindungen zu Mordfall

Wegen Drogendeals und Co – Rapper (34) vor Gericht

Ein Rapper vor Gericht, kiloweise Drogen und Verbindungen zu einem großen Mordfall: Ein 34-Jähriger sorgt für viele offene Fragen.
Österreich Heute
19.03.2026, 13:26
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Ein aufsehenerregender Drogenprozess sorgt derzeit für Spannung am Landesgericht: Ein 34-jähriger Vorarlberger, der sich als Rapper bezeichnet und tausende Follower auf Social Media hat, steht wegen schwerer Suchtgiftdelikte vor Gericht – und legt ein nur teilweises Geständnis ab.

Mit Mörder zusammen gedealt

Für besondere Brisanz sorgt die Verbindung zu einem bekannten Namen: Im Prozess fiel auch jener Mann, der bereits im Zusammenhang mit dem Mordfall Janine G. verurteilt worden war. Ihm wurde Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen. Der Angeklagte bestätigte, mit ihm befreundet gewesen zu sein und gemeinsam Suchtgift angekauft zu haben, wie "Vorarlberg Online" berichtet.

Riesige Drogenmengen geschmuggelt

Laut Anklage soll der Mann über Monate hinweg groß angelegte Drogengeschäfte organisiert haben. Im Raum stehen mehrere Schmuggeltransporte aus der Schweiz nach Österreich. Die Ermittler gehen dabei von enormen Mengen aus: insgesamt rund 21 Kilogramm Cannabis sowie fast 14 Kilogramm Marihuana. Zusätzlich soll auch ein Kilogramm Kokain eingeführt und verkauft worden sein.

Nur teilweise geständig

Der Angeklagte widerspricht jedoch einem Großteil dieser Vorwürfe. Vor Gericht räumte er lediglich ein, etwa 800 Gramm Cannabis besessen und teilweise weitergegeben zu haben. "Einen Teil haben wir selbst geraucht, einen Teil verkauft", erklärte er. Die restlichen Mengen weist er entschieden zurück.

Prozess läuft noch

Die Beweislage ist umstritten. Die Verteidigung kritisiert, dass sich die Vorwürfe im Wesentlichen auf Aussagen zweier Zeugen stützen. Beide waren selbst bei einer Schmuggelfahrt erwischt worden. Einer der Männer relativierte nun vor Gericht seine früheren Angaben und sprach von ungenauen Erinnerungen.

Ein weiterer Zeuge aus der Schweiz belastet den Angeklagten im Zusammenhang mit einem Kokain-Deal – allerdings nur vom Hörensagen. Er beruft sich auf Aussagen eines Dritten, was die Beweiskraft zusätzlich infrage stellt.

Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Es gilt zu klären, welche Version der Ereignisse vor Gericht Bestand haben wird.

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