Beinahe "gnadenlos exekutiert"

ID Austria-Irrsinn! Plötzlich kommt Gerichtsvollzieher

Weil seine ID Austria abgelaufen war, konnte ein Kärntner Unternehmer nicht auf ein Behörden-Schreiben zugreifen – dann kam der Gerichtsvollzieher.
Newsdesk Heute
23.01.2026, 16:38
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Das Ende des Zettelwerks hat seine Tücken: Wer sich für die digitale Zustellung von Behördenpost entscheidet, erhält Strafzettel und Bescheide nur noch über den digitalen "Postkorb". Für den Zugriff über oesterreich.gv.at oder per App ist eine gültige "ID Austria" nötig – läuft diese ab, bleibt man ausgesperrt.

Das wurde einem Kärntner Unternehmer fast zum Verhängnis. Durch die E-Mail-Verständigung wusste er vom Eingang eines neuen Behördendokuments, doch darauf zugreifen konnte er nicht. Seine ID Austria hatte im April 2025 ihre Gültigkeit verloren.

Bei der Rückkehr aus einem Urlaub fiel der Lavanttaler aus allen Wolken: "Ich hatte einen Brief vom Gerichtsvollzieher, dass ich 334 Euro zahlen muss. Bei Nichtbezahlung wären meine zwei Autos durch ihn eingezogen und versteigert worden", schildert er den Schock gegenüber der "Kleinen Zeitung".

334 Euro bezahlt – keiner weiß, wofür

Es folgte eine Odyssee durch den Behördendschungel: "Der Gerichtsvollzieher wusste selbst nicht, worum es überhaupt ging. Er hatte nur den Vollzugsauftrag", erinnert er sich. Die Service-Hotline habe ihn stundenlang im Kreis geschickt, niemand wollte dafür zuständig sein – nicht mal auf der Bezirkshauptmannschaft.

Für seinen Seelenfrieden bezahlte der Kärntner schließlich die 334 Euro an den Exekutor – wofür genau, das weiß er bis heute nicht. Er vermutet eine Anonymverfügung, also ein Verkehrsvergehen. Völlig absurd: Es ist ihm auch nicht möglich, dieses Rätsel jemals zu lösen, "da das behördliche Schriftstück nicht mehr einzusehen ist"...

"Nach der zweiwöchigen Abholfrist ist das Schriftstück noch weitere 8 Wochen verfügbar. Danach wird es gelöscht. Leiten Sie am besten alle wichtigen Dokumente an Ihre private E-Mail-Adresse weiter" – oesterreich.gv.at

Kanzleramt antwortet

Der Ärger über dieses Vorgehen ist noch längst nicht verflogen: "Wie kann es sein, dass, wenn eine ID Austria längst abgelaufen ist, trotzdem die elektronische Zustellung behördlicher Schriftstücke aufrecht bleibt und auch gnadenlos exekutiert wird, obwohl kein Zugriff darauf möglich ist? Die elektronisch versendeten Dokumente gelten als zugestellt", wettert er gegen diese mutmaßliche Lücke im System.

Ein automatischer Stopp der elektronischen Zustellung, wenn die ID Austria nicht mehr existiert, könnte das Problem eliminieren. So einfach, wie man sich das vorstellt, ist das scheinbar aber nicht.

"ID Austria und die elektronische Zustellung sind zwei voneinander getrennte E-Government-Verfahren. Eine entsprechende Abmeldung von elektronischen Zustellungen wäre erforderlich gewesen", antwortete das Bundeskanzleramt auf Beschwerde des Kärntners. Die Problematik sei aber bekannt: "An einer möglichst kundenorientierten Lösung wird derzeit gearbeitet."

Für den gebrannten Lavanttaler kommt das zu spät. Er hat sich inzwischen von der elektronischen Zustellung abgemeldet und warnt alle anderen vor dieser digitalen Stolperfalle.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.01.2026, 16:53, 23.01.2026, 16:38
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