Sicherheitsleck

Meldebetrug über ID Austria – So wehrst du dich

EU-Bürger aus dem Ausland können sich in Österreich über ID Austria ganz einfach an jeder beliebigen Adresse melden. Wir haben Tipps für Betroffene.
Wien Heute
23.12.2025, 16:32
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Die ID Austria weist ein Sicherheitsleck in Bezug auf die Wohnsitzmeldung auf, wie der Fall von Bernhard M. zeigte – "Heute" berichtete. Die App steht auch EU-Bürgern aus dem Ausland offen – für eine Meldung ist bei ID Austria kein Nachweis des Vermieters nötig.

"Der Meldepflichtige hat im Zuge des Meldevorganges zu bestätigen, dass der Unterkunftgeber über die Unterkunftnahme informiert wurde. Diese Bestätigung erfolgt durch eine Checkbox, zusätzlich muss der Name und die Adresse des Unterkunftgebers eingetragen werden", heißt es dazu vom Innenministerium.

Post für fremde Personen

Es gibt zwar einen Warnhinweis, dass eine Lüge bezüglich des Vermieters eine Verwaltungsübertretung darstellt, aber das war's. Somit kann sich jeder EU-Bürger an jeder beliebigen Adresse in Österreich melden, ohne dass die Richtigkeit überprüft wird.

Meist wissen Mieter, die legal an der gemeldeten Adresse wohnen, gar nicht, dass noch weitere Personen an der gleichen Adresse gemeldet sind – an Fremde adressierte Post lässt sie dann oft auffliegen.

Kontakt mit Hausverwaltung aufnehmen

Abgesehen von der unnötigen Post, kann eine illegale Meldung aber auch zum echten Problem werden: Denn fremde Personen, die über ID Austria gemeldet sind, könnten theoretisch einen Schlüsseldienst rufen und dann die Wohnung aufsperren lassen. Auch ein Exekutor könnte plötzlich vor der Tür stehen und offene Schulden einfordern, die der richtige Mieter gar nicht gemacht hat.

Die Wiener Wirtschaftskammer rät Betroffenen dazu, Kontakt mit der Hausverwaltung bzw. den Eigentümern aufzunehmen. "Diese haben die Möglichkeit, Auskunft über alle gemeldeten Personen in einem Haus bzw. einer bestimmten Wohnung zu erhalten. Außerdem besteht auch von deren Seite ein Interesse, dass ihre Meldezettel nicht für Betrugsabsichten herangezogen werden", heißt es.

Überprüfung beim Meldeservice

Auch bei der MA 62 kann um amtliche Meldung gebeten werden: "Als Mieter bzw. Eigentümer sind ein gültiger Lichtbildausweis, Hauptmiet- oder Kaufvertrag vorzuweisen. Zusätzlich kann man die gesammelten Post-Sendungen mitschicken", wird seitens der Wirtschaftskammer erklärt.

Das Meldeservice müsse dann eine Überprüfung einleiten: "Es wird ein eingeschriebener Brief an die Meldeadresse geschickt. Das Schreiben wird dann bei der Post für die gemeldete Person vier Wochen zur Abholung aufbewahrt. Dann geht das Schreiben wieder an die MA 62 zurück. Wenn alle Kontaktversuche erfolglos blieben, wird die Person von der Wohnadresse abgemeldet", heißt es weiter.

Gewerbe bleibt an Adresse gemeldet

Auch die Anmeldung eines Gewerbes kann über ID Austria an einer x-beliebigen Adresse erfolgen: "Eine Meldebestätigung muss dabei nicht zwingend vorgelegt werden", wird seitens der Wirtschaftskammer erklärt.

Im Gegensatz zur Meldung der Wohnadresse gibt es hier allerdings keine Handhabe: "Sofern der Unternehmer nicht seinen Standort verlegt oder die Berechtigung löscht, bleibt das Gewerbe auf diese Adresse angemeldet. Das dient als Schutzmaßnahme für den Unternehmer. Sonst könnte jeder, der die GISA-Zahl und SV-Nummer kennt, den Betrieb mutwillig verlegen oder schließen", heißt es abschließend.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.12.2025, 17:08, 23.12.2025, 16:32
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