Sechs Verkehrsschilder samt Mast landeten in der Garage eines 30-jährigen Leobeners. Warum er die Beschilderung von der Straße entfernt und mit nach Hause genommen hatte, konnte der Mann am Mittwoch vor dem Landesgericht Leoben selbst nicht mehr erklären.
Dort musste er sich wegen des Vergehens der dauernden Sachentziehung verantworten. Schon zu Beginn sorgte die ungewöhnliche Tat für klare Worte. "Das ist ein klassisches Jugenddelikt", sagte die Staatsanwältin laut "Kleine Zeitung". Die Richterin stimmte ihr zu: "Das machen eigentlich Kinder."
Der 30-Jährige zeigte sich vor Gericht voll geständig. Zum Tatzeitpunkt sei er stark alkoholisiert gewesen. "Ich war ziemlich betrunken. Warum ich es getan habe, weiß ich nicht mehr. Aber ich bin nicht stolz darauf und ich würde es auf jeden Fall nicht noch einmal machen", wird der Mann in der Tageszeitung zitiert.
Damals habe er eine schwierige Zeit durchgemacht. Unter anderem musste er seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben.
Vor Gericht zeigte der Leobener Reue und bat um ein mildes Urteil. Eine weitere diversionelle Erledigung kam laut Richterin allerdings nicht infrage, weil es in der Vergangenheit bereits zwei diversionelle Maßnahmen gegeben hatte, heißt es in dem Bericht weiter.
Bei der Strafhöhe berücksichtigte die Richterin mehrere mildernde Umstände. Gleichzeitig spielte auch das Einkommen des Angeklagten eine Rolle.
"Es ist kein wahnsinnig gravierendes Delikt. Sie sind unbescholten, haben aufgrund ihrer Alkoholisierung so gehandelt und Sie sind geständig. Aber eine weitere Diversion ist aufgrund ihrer Vorgeschichte nicht möglich. Weil Sie recht viel verdienen, wird das jetzt leider trotz Milderungsgründen ein teurer Spaß", erklärte die Richterin laut "Kleine Zeitung" dem Angeklagten.
Und tatsächlich wurde die Aktion teuer: Der 30-Jährige erhielt eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu jeweils 70 Euro. Insgesamt sind das 8.400 Euro. Der Mann bat laut Bericht um eine Ratenzahlung.
Die Verurteilung scheint zwar nicht im Strafregisterauszug auf, gilt aber dennoch als Vorstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.