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Auch diese Codes auf "Taferln" sind verboten

Immer wieder kommt es zu Diskussionen wegen Abkürzungen und Codes auf den "Taferln". Aber was ist denn genau verboten?

Heute Redaktion
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Adolf H. (61) muss sein altes Wunsch-Kennzeichen abgeben
Adolf H. (61) muss sein altes Wunsch-Kennzeichen abgeben
Bild: Philipp Hutter

Nach 15 Jahren muss der Pensionist Adolf H. sein Nummerntaferl "AH57"schweren Herzens abgeben. Denn: Denn: Die Buchstabenkombination auf dem Kennzeichen ist verboten.

Adolf H. ist damit nicht allein: Immer wieder müssen Lenker nach Jahren ihr Nummernschild abgeben, da ihr Kennzeichen einen möglichen "Nazi-Code" enthalten könnte. Andere Autofahrer scheinen trotz dubioser Zahlen- und Buchstabenfolge ihre "Taferln" behalten zu dürfen.

Welche Kennzeichen erlaubt sind und welche nicht, ist vom Verkehrsministerium sehr klar geregelt. Zumindest was die Wunschkennzeichen betrifft. Im Sommer 2015 wurde das Kraftfahrgesetz geändert, seither sind alle Nazi-Codes auf Nummernschildern verboten.

Wissen Sie welche der folgenden Kennzeichen verboten sind und welche nicht?

Das sind jedoch nur ein paar Beispiele. Eine komplette Auflistung von verbotenen Buchstaben- und Ziffernkombinationen finden Sie hier >>>

Bereits vergebene Kennzeichen behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Bedeutet: Wer ein Kennzeichen mit unerlaubten "Codes" vor der Änderung des Kraftfahrgesetzes erhalten hat, darf diese im Gültigkeitszeitraum von 15 Jahren an seinem Fahrzeug befestigt haben. Das heißt wiederum: Wer vor 15 Jahren ein Kennzeichen mit den Verbotenen Ziffern- oder Buchstaben erhalten hat, muss diese nun abgeben.

Bei regulären vergebenen Kennzeichen wird seit 2015 darauf geachtet, dass keine "lächerlichen oder anstößigen Buchstabenkombinationen" vergeben werden. Dennoch kommt es vor, dass diese weiterhin an Lenker vergeben werden. Ein Wiener gab sein Kennzeichen zuletzt freiwillig zurück. (slo)