Sozialhilfeverband reagiert

Wende in Uhren-Affäre – Direktorin gibt nun Geld zurück

Die vom Sozialhilfeverband  genehmigte Zahlung für die Luxus-Breitling einer Chefin sorgte für Furore. Nun verzichtet die Direktorin auf das Geld.
Christian Tomsits
15.12.2025, 05:45
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Einer Direktorin kam eine Luxus-Uhr abhanden, der Sozialhilfeverband zeigte sich spendabel und ersetzte den Schaden – "Heute" berichteten. Denn da die feine Breitling der Funktionärin im Dienst gefladert wurde und von "hohem emotionalen Wert" gewesen sei, wollte der Sozialhilfeverband Linz-Land wohlfeile 6.000 Euro aus Verbandmitteln fließen lassen.

Nun gibt es eine überraschende Wendung in der brisanten Breitling-Affäre: Der Sozialhilfeverband scheint nun, die Zeichen der Zeit erkannt zu haben und reagiert gegenüber "Heute" mit einer umfassenden Stellungnahme. Diese endet damit, dass die Geschäftsführerin auf den Ersatz des Schadens verzichtet, "um weitere Diskussionen in Verantwortung für den Ruf des Sozialhilfeverbandes zu vermeiden".

So kam es zum Breitling-Coup

Es wird nochmals betont, dass die Direktorin beim Entrümpeln des alten Altersheimes Traun (OÖ) "vorbildhaft" mitangepackt habe. Es seien "zig Entsorgungscontainer in Eigenregie befüllt und damit Entsorgungskosten in beträchtlicher Höhe eingespart" worden. Man hört, dass sich die Direktorin richtig abgerackert habe. Ihre Handtasche, Geldtasche und Uhr hatte sie "dafür weggelegt und in einem Büroraum versperrt." Es musste dann festgestellt werden, "dass die Tür zu diesem Büro, welches als Depotraum diente, aufgebrochen und die dort befindlichen Wertgegenstände gestohlen wurden".

Die Uhr – Marke Breitling – im Wert von etwa 6.000 Euro sei ein Hochzeitsgeschenk gewesen und ist bisher nicht wieder aufgetaucht. Aufgrund der Räumungsarbeiten waren zahlreiche betriebsfremde Personen im Gebäude – trotz sofortiger Anzeige konnte ein Täter bisher nicht ausgeforscht werden.

"Es floss kein Steuergeld"

Werde Privatvermögen bei der Arbeitsleistung eingesetzt, so habe ein Mitarbeiter Anspruch auf Ersatz des Schadens, wenn kein oder nur ein geringes Verschulden vorliegt, wird seitens des Sozialhilfeverband nochmals betont. "Dies gilt für die Hilfskraft genauso wie für die Geschäftsführerin". Daher hatte man Entschluss im Vorstand den Entschluss, der Chefin den Schaden zu ersetzen. Doch das Geld wurde  noch gar nicht ausbezahlt – "somit wird festgehalten, es ist kein Steuergeld geflossen".

Man hört, die Ersatz-Uhr des verlorenen Modells sei ohnehin nicht lieferbar gewesen, daher habe sie sier auch noch nicht bestellen oder bezahlen können, lediglich eine Vormerkung wurde getätigt. Die Bezahlung der Ersatz-Uhr, sollte sie geliefert werden, muss die Direktorin nun aus eigener Tasche zahlen. Der gemeine Steuerzahler weiß das sicherlich zu schätzen.

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