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Wenn du in Wien hier parkst, kriegst du fix eine Strafe

In Wien-Meidling schlägt eine Strafen-Flut hohe Wellen! In einer Gasse wurden am Freitag gleich mehrere Pkws abgestraft. Ein Wiener ist empört.

Robert Cajic
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    In Wien-Meidling machten am Freitag wenige Zentimeter den Unterschied.
    In Wien-Meidling machten am Freitag wenige Zentimeter den Unterschied.
    Leserreporter

    Immer wieder kommt es in der Hauptstadt zu kuriosen Parkstrafen: Ob beim Friedhofsbesuch oder sogar außerhalb der Stadtgrenze, die Wiener Parksheriff sind stets auf Streife und strafen knallhart ab. So auch im 12. Wiener Gemeindebezirk, wo mehrere Pkw-Lenker aufgrund von Zentimetern zur Kasse gebeten wurden. Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung macht's möglich.

    Leser: "Lächerlich, unnötig und unverhältnismäßig"

     Ein "Heute"-Leserreporter bekam – so wie zahlreiche Pkw-Lenker in der Siebertgasse – einen Strafzettel. Der Grund: "Hineinragen auf eine Verkehrsfläche des Fußgängerverkehrs." Der Gehsteig muss nämlich mit mindestens 1,50 Metern Breite begehbar sein. Die gesamte Gehsteigbreite beträgt jedoch lediglich 1,30 Meter.

    Leserreporter Zvonko* (Name von der Redaktion geändert) sprach im "Heute"-Talk Klartext zur Strafen-Flut: "In meiner Straße wurden gleich drei nebeneinander geparkte Autos mit einem Strafzettel versehen. Dass man auf solchen Parkplätzen, wo man problemlos vorbeigehen kann, reihenweise abgestraft wird, ist meiner Meinung nach ein Armutszeugnis und absolut lächerlich, unnötig und unverhältnismäßig", redete sich Zvonko in Rage.

    1,5 Meter Gehsteigbreite müssen frei bleiben

    Möglich machte das Parkstraf-Beben eine Novelle der Straßenverkehrsordnung – diese gilt seit dem 1. Oktober. Seitdem wird das Hineinragen in Radfahranlagen und Flächen für den Fußgänger generell verboten. Allerdings dürfen Fahrzeuge auf Flächen für den Fußgängerverkehr weiterhin geringfügig hineinragen, z.B. Seitenspiegel oder Stoßstange. Dabei müssen dann mindestens 1,5 m für den Fußgängerverkehr freibleiben – wir berichteten.

    Bei der Gesetzesnovelle vergaß man womöglich auf den schmalen Gehweg in Wien-Meidling. Die einzige Lösung der Pkw-Lenker besteht nun darin, sein Fahrzeug mindestens 20 Zentimeter vor der Sperrlinie zu halten und mit dem hinteren Teil des Wagens auf der Fahrbahn zu verbleiben.

    Wie ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried im "Heute"-Talk erklärte, galt bis Oktober nur die Einhaltung der Bodenmarkierungen als verpflichtend. In Ottakring wurde Leserreporter Marko deshalb fälschlicherweise abgestraft – die Strafe wurde nach dem "Heute"-Bericht schließlich storniert. Es bleibt abzuwarten, ob auch Zvonko der Strafen-Flut entkommen kann.

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