Leser

Wer diese Regeln bricht, kassiert Tankstellen-Strafe

Mehrere Wiener wurden auf einer Tankstelle im 5. Bezirk gestraft. Der Pressesprecher der Betreiberfirma klärt jetzt auf, warum. 

Marlene Postl
Teilen
Wer auf dieser Tankstelle Kunde ist, könnte wegen Besitzstörung angeklagt werden.
Wer auf dieser Tankstelle Kunde ist, könnte wegen Besitzstörung angeklagt werden.
Sabine Hertel

Bei einer Tankstelle in Wien am Margaretengürtel hagelte es Besitzstörungsklagen durch die Parkraumüberwachungsfirma T1. "Heute" berichtete über einen Leser, der nach eigenen Angaben eine Strafe kassierte, nachdem er sich einen Kaffee holte. Er war kein Einzelfall - mehrere Leser meldeten sich um zu berichten, dass ihnen dasselbe passiert war

Im Gespräch mit "Heute" klärt der Pressesprecher Peter Kretzschmar nun auf, was hier schief gelaufen ist. "Generell ist das Halten auf dem Tankstellengelände nur während der Dauer eines Einkaufs von maximal 15 Minuten und ausschließlich auf den markierten Stellplätzen erlaubt. Darauf wird mehrfach klar mit Schildern hingewiesen", so der bp-Sprecher. 

Fast-Food-Restaurant ein Problem

Ein weiteres Problem stellt das nahegelegene Fast-Food-Restaurant bei der Tankstelle dar. Einige Kunden nutzten den Tankstellenbesuch, um sich einen Snack zu holen und so beispielsweise die Zeit bei der Autoreinigung zu vertreiben - laut Peter Kretzschmar ist dies leider nicht erlaubt.

"Der Verzehr von Lebensmitteln auf dem Tankstellengelände ist aufgrund der gültigen COVID-19-Notmaßnahmenverordnung beziehungsweise der 2. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung untersagt – weil die Tankstelle im 50-Meter-Radius des Fast-Food-Restaurants liegt. Auch darauf wird mehrfach mit Schildern hingewiesen."

Die Parkraumüberwachungsfirma T1 ist laut Kretzschmar gerne für Rückfragen von Betroffenen verfügbar. 

Mehr zum Thema