Der Fall um einen 26-Jährigen, der um die Staatsbürgerschaft kämpft, schlägt hohe Wellen. Nun meldet sich FPÖ Niederösterreich-Landesparteiobmann und LH-Stellvertreter Udo Landbauer in der Causa zu Wort: "Wer sich einer terroristischen Vereinigung verbunden fühlt und seine glühende Anhängerschaft auf unseren Straßen lautstark zur Schau stellt, hat nichts verstanden, worum es bei Integration überhaupt geht", kommentiert er den Fall rund um den 26-jährigen Staatenlosen, dessen Antrag auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft vom Land NÖ abgelehnt worden war und dessen Beschwerden jetzt beim nö. Landesverwaltungsgericht abgelehnt wurde.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat, wie berichtet, die Beschwerde des 26-jährigen staatenlosen Mannes gegen die Ablehnung seines Antrags auf die österreichische Staatsbürgerschaft abgewiesen. Die Entscheidung fiel am 29. Jänner 2026.
Der Mann wurde 2000 in einem Flüchtlingslager in Damaskus geboren, seine Familie stammt aus Palästina. Seit Jahren lebt er in Österreich und erhielt bereits 2016 Asyl. Im März 2025 stellte er einen Antrag auf Verleihung der Staatsbürgerschaft. Dieser wurde von der NÖ Landesregierung im Juli 2025 abgelehnt.
Grund dafür war ein Vorfall vom 7. Oktober 2023 – dem Tag des Terrorangriffs der Hamas auf Israel. Der Mann nahm damals an einem pro-palästinensischen Autokorso in Wien teil.
Zeugen zufolge trafen sich zuvor rund 15 Personen auf einem Parkplatz und feierten den Angriff mit Musik und Tanz. Der Beschwerdeführer soll dabei eine führende Rolle gespielt haben. Anschließend fuhr er mit zwei weiteren Fahrzeugen im Konvoi durch mehrere Wiener Bezirke. Dabei wurden palästinensische Fahnen geschwenkt und immer wieder gehupt. Passanten erstatteten Anzeige. Sie sahen darin eine Sympathiekundgebung für die Hamas, die geeignet gewesen sei, die jüdische Bevölkerung im zweiten Bezirk zu verunsichern.
Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte wegen des Verdachts der Gutheißung terroristischer Straftaten. Das Verfahren wurde jedoch später eingestellt.
Für die Staatsbürgerschaft ist jedoch nicht zwingend eine strafrechtliche Verurteilung nötig. Entscheidend ist laut Gesetz das Gesamtverhalten des Antragstellers. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Mann den Angriff der Hamas öffentlich begrüßt habe. Eine klare Distanzierung von den Taten sei auch später nicht erkennbar gewesen.
Der Beschwerdeführer ist zwar beruflich integriert und arbeitet als Werkstättenleiter in einem Kfz-Betrieb. Sein Arbeitgeber stellte ihm ein gutes Zeugnis aus Laut Gericht kann eine gute Integration ein gesetzliches Verleihungshindernis jedoch nicht ausgleichen, wenn Zweifel an der Einstellung zur Republik bestehen. Da der Vorfall noch relativ kurz zurückliegt, könne derzeit keine positive Prognose über sein künftiges Verhalten getroffen werden. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.