Der Sommer ist da, und mit ihm die Wespen. Ob beim Grillen im Garten oder beim Kaffee am Balkon – die schwarz-gelben Insekten können schnell nerven. Doch Vorsicht: Wer zu Gift, Fallen oder dem Gartenschlauch greift, kann gegen den Artenschutz verstoßen.
Wespen stehen nämlich unter Schutz. Das bedeutet nicht, dass man jede einzelne Wespe dulden muss. Die Tiere dürfen aber nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Nester dürfen nicht einfach zerstört werden.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Allgemeinen sind etwa in Deutschland Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Besonders streng geschützt sind etwa Hornissen.
Verboten ist es etwa, Wespen gezielt zu töten oder ein Nest zu zerstören. Dazu gehören Ausräuchern, Gift, Bauschaum, das Verschließen eines Einfluglochs oder das Abflammen eines Nestes. Auch handelsübliche Wespenfallen sind problematisch, wenn die Tiere darin ertrinken.
Bei einem problematischen Wespennest sollte man eine Wespenberatung oder einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer einschalten. Ausnahmen gibt es etwa bei Nestern direkt bei Kindergärten oder für Menschen mit nachgewiesener Insektengiftallergie.
Eine feine Wassernebel-Sprühflasche kann helfen, Wespen zu vertreiben. Die Tiere nehmen den Wassernebel als Regen wahr und ziehen sich häufig zurück. Wichtig: Keine Flasche mit Reinigungsmittelresten verwenden und die Tiere nicht hart anspritzen.
Auch reife Weintrauben können als Ablenkung etwas abseits vom Tisch platziert werden, um die Wespen wegzulocken. Generell sollte man süße Getränke abdecken, Fallobst aufsammeln und den Müll geschlossen halten.
"In Österreich gibt es kein generelles Verbot, Wespen oder verwandte Arten zu töten. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie der konkrete Einzelfall – etwa wenn von einem Hornissennest eine Gefahr für Menschen ausgeht", heißt es von der Wirtschaftskammer Wien. Generell ist die Situation in Österreich aber nicht so einfach und hohe Strafen drohen auch hier.
"Wespen stehen generell als wildlebende Tiere grundsätzlich unter einem allgemeinen Schutz – ein Zerstören der Nester ohne wichtigen Grund ist grundsätzlich untersagt. Ob ein Nest entfernt werden darf, hängt von der jeweiligen Situation, der Art und den geltenden Bestimmungen ab. Besonders bei Nestern in Wohnhäusern, Kindergärten, Schulen oder Gastronomiebetrieben empfiehlt sich eine professionelle Begutachtung", heißt es von der Wirtschaftskammer.
Von Feuerwehren wiederum, etwa der Freiwilligen Feuerwehr Pischelsdorf, heißt es in Bezug auf das Naturschutzgesetz: "Viele staatenbildende Insekten aus der Gattung der Stechimmen sind durch das steirische Naturschutzgesetz geschützt. Besonders gefährdete Arten wie Hornissen stehen sogar unter strengem Artenschutz. Daher ist das Töten der Insekten und das Zerstören der Nester streng verboten und wird mit Strafen bis zu 15.000 € bestraft."