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Wien-Terror: Mutter getöteter Studentin klagt Republik

Die Mutter einer bei dem Anschlag getöteten Studentin klagt die Republik auf Schadensersatz. Sie meint, der Anschlag hätte verhindert werden können.

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Gedenken an die Terror-Opfer in Wien. (Archivbild)
Gedenken an die Terror-Opfer in Wien. (Archivbild)
picturedesk.com

Am heutigen Montag wird am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die Klage der Mutter der in Wien getöteten Kunststudentin verhandelt. Die zentrale Frage dabei: hätte der Anschlag verhindert werden können? Haben die österreichischen Behörden hier versagt? Die Mutter ist überzeugt davon. 

Ihre Tochter (24) wurde bei dem Terror-Anschlag in Wien am 2. November vom Attentäter getötet. Sie hatte als Kellnerin gejobbt und wurde vor einem Lokal am Ruprechtsplatz erschossen. Die Mutter des Terroropfers erhielt nach dem Verbrechensopfergesetz 2.000 Euro. Allerdings ließen sich damit nicht einmal die Kosten für die Überführung und das Begräbnis abdecken. Die junge Frau stammte nämlich aus Bayern.

Forderung nach Schadenersatz & Schmerzensgeld

Nun klagt die Mutter die österreichische Republik auf Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstentgang. Hierbei soll es sich um eine Summe von insgesamt 125.000 Euro handeln. Ihre Klage stützt sie dabei darauf, dass es im Vorfeld des Anschlags deutliche Hinweise auf die von dem Attentäter ausgehende Gefahr gegeben habe und Organe der Republik nicht adäquat darauf reagiert hätten.

 Hätten die zuständigen Behörden hier nicht versagt, so hätte der Anschlag verhindert werden können, so der Standpunkt der Mutter.

Die Finanzprokuratur vertritt die Republik in allen Verfahren vor ordentlichen Gerichten, gilt also als Anwalt und Berater der Republik. Die geltend gemachten Ansprüche der Mutter hat die Finanzprokuratur aber nicht anerkannt. Zu einer  außergerichtlichen Einigung war sie nicht bereit, was eine zivilprozessuale Abhandlung des Terroranschlages erforderlich macht.

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