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Wiener holt AMS-Vorschuss ab, kassiert 195 Euro Strafe

Ein Wiener (43) ließ seine Frau beim AMS aussteigen und parkte sein Auto auf einem Parkplatz. Nun soll er wegen einer Besitzstörung 195 Euro bezahlen.

Maxim Zdziarski
    Einige Minuten auf dem Parkplatz kosten den Wiener nun 195 Euro.
    Einige Minuten auf dem Parkplatz kosten den Wiener nun 195 Euro.
    Leserreporter

    Die enormen Teuerungen setzen einer vierköpfigen Familie aus der Donaustadt enorm zu. Für "Heute"-Leser Milan* (Name von der Redaktion geändert*) spitzte sich die finanziell angespannte Lage Mitte Jänner gefährlich zu. Er und seine Frau (30) hatten Schulden in der Höhe von 280 Euro zu begleichen und entschlossen sich vom AMS einen Vorschuss des Arbeitslosengeldes zu holen.

    "Meine Gattin musste persönlich vorsprechen, also fuhren wir zum Arbeitsmarktservice in der Wagramer Straße", erzählt der 43-Jährige im "Heute"-Talk. Weil es jedoch keine freien Stellplätze gab, entschloss er sich den Parkplatz in der Maculangasse anzusteuern. Er beteuert im Gespräch mit "Heute", sein Fahrzeug nicht verlassen zu haben und maximal 10 Minuten vor Ort gewesen zu sein. Erleichtert über den 290-Euro-Vorschuss trat das Pärchen schließlich den Heimweg an.

    Einige Minuten am Parkplatz kosten 195 Euro

    Einige Tage später bekam der Donaustädter Post von einem privaten Parkraumverwaltungs-Unternehmen. Darin wurde ihm zur Last gelegt, eine Besitzstörung begangen zu haben. Um ein gerichtliches Verfahren zu verhindern, soll er der Firma nun 195 Euro überweisen. "Wieso hat mich der Parksheriff nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ich hier nicht stehen darf, wenn er schon Fotos geknipst hat", ärgert sich Milan. Er selbst könne sich derartige Zusatzkosten derzeit schlichtweg nicht leisten. 

    Geldforderung ist kein Einzelfall 

    Milan ist offenbar nicht der Einzige, der mit einer solchen Besitzstörungsklage konfrontiert wird. Wie "Heute" bereits berichtete, wurde auch schon ein 30-jähriger Student zur Kasse gebeten. Auch ein Blick auf die Google-Rezensionen offenbart, dass zahlreiche Autolenker bereits tief in die Taschen greifen mussten. 

    Wiener hofft auf Gnade

    Rein rechtlich gesehen ist diese Vorgehensweise laut ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried zulässig, es handle sich dabei um Vergleichsangebote. "In solchen Fällen sollte man auf jeden Fall das Gespräch mit dem Grundstücksbesitzer oder seinem Anwalt suchen und versuchen den geforderten Betrag zu reduzieren", erklärt Authried.

    Milan hat sich indes bei der Parkplatzverwaltung schriftlich zu Wort gemeldet – er hofft auf eine Reduzierung der Forderung oder zumindest auf eine Ratenzahlung. "Anders ist es mir nicht möglich die Strafe zu bezahlen", so der 43-Jährige abschließend.

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