Ausgerechnet am 11. September 2023, dem Jahrestag der tödlichen Anschläge auf das World Trade Center in New York, soll ein 18-jähriger Islamist ein Attentat am Wiener Hauptbahnhof geplant haben.
Eine dreiviertel Stunde stand er angeblich mit einem Kampfmesser bewaffnet am Bahnhof, bevor ihn der Mut verließ und er zurück nach Hause schlich. "I'm so sad, i haven't done it", soll er dort notiert haben. Vor Gericht kassierte der Wiener 2024 dafür zwei Jahre Haft – acht Monate musste er absitzen.
Doch Deradikalisierungsprogramm und Bewährungshilfe zeigten keine Wirkung. In seiner Wohneinrichtung soll der 19-Jährige im Mai 2024 sofort wieder damit begonnen haben, IS-Propaganda mit seinem Samsung-Handy auf TikTok zu posten.
Nach einem Tipp aus Deutschland an die heimischen Ermittlern wurde der Jugendliche im November 2024 wieder festgenommen. Nun stand er am Dienstag (2.9.) wegen Terrorverdachts und krimineller Organisation vor Gericht.
"Er hat martialische Videos von Hinrichtungen, Predigten von Anwerbern, religiösen Sprechgesängen und Aufrufe zu Anschlägen in Westeuropa gepostet", so der Staatsanwalt. "Jugendliche werden mit dieser Propaganda infiziert."
Laut Gutachten gilt der 18-Jährige als gefährlich, es seien weiterhin schwere Straftaten von ihm zu erwarten. In der Haft wollte er Frauen nicht die Hand geben. Der IS-Fan ließ sich von Top-Anwalt Rudi Mayer vertreten. "Er ist nicht ganz geheilt von der Infektion", so Mayer über seinen Mandanten. Dieser schwieg zu den Vorwürfen, bekannte sich aber schuldig.
"Es war der rascheste Rückfall, der eigentlich möglich war", so der Staatsanwalt. Ein Problem sei, dass sich Jugendliche in der Haft weiter radikalisieren, so Mayer. "Das Gesetz bewirkt hier eine weitere kriminelle Infektion."
Laut dem Richter gebe es bei dem Burschen "weiterhin Anzeichen von extremen Tendenzen". Nach seinem Rückzug von dem geplanten Messer-Attentat am Hauptbahnhof sei er über sich selbst enttäuscht gewesen. In seiner Wohneinrichtung habe er "aus Langeweile" IS-Propaganda gepostet. Auf seinem Handy wurden "problematische Dateien" gefunden.
Nun soll er in der Haft dem IS aber abgeschworen haben. Die Geschworenen waren anderer Meinung. Das Urteil am Wiener Landl: 2 Jahre unbedingte Haft – noch nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt.