Otto aus Wien kaufte den E-Scooter bei einem bekannten Elektronikfachhändler und zahlte dafür fast 600 Euro. Vor dem Kauf ließ er sich sogar in einer Filiale beraten. Dass das Modell möglicherweise nicht im Straßenverkehr verwendet werden darf, wurde dabei allerdings nicht erwähnt.
Da das Gerät im Geschäft nicht lagernd war, bestellte Otto den Scooter schließlich online. Alles schien perfekt – bis ein TV-Beitrag ihn stutzig machte. Darin wurde berichtet, dass viele E-Scooter gar keine Zulassung für den Straßenverkehr besitzen.
Otto prüfte daraufhin sein Modell. Auch sein Roller durfte weder auf Straßen noch auf Radwegen gefahren werden. Für den Konsumenten war das Gerät damit praktisch unbrauchbar.
Er verlangte vom Händler die Rücknahme des Scooters und sein Geld zurück. Für ihn war klar: Hätte er gewusst, dass das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr genutzt werden darf, hätte er es niemals gekauft.
Doch der Elektrohändler zeigte sich zunächst wenig einsichtig und wollte den Kaufpreis nicht erstatten. Otto wandte sich deshalb an die Konsument:innenberatung der Arbeiterkammer (AK). "Erst nachdem wir uns eingeschaltet und mit dem Elektrohändler geredet hatten, konnten wir für den Konsumenten das Geld zurückfordern", erzählt AK-Berater Mario Pataki.