Ab dem 1. April dürfen in vielen Wohnungen die Mieten wieder steigen – und das sorgt bei tausenden Wienern für Unsicherheit. Wer jetzt nicht genau hinschaut, könnte schnell zu viel bezahlen.
Denn trotz der viel diskutierten "Mietpreisbremse" sind Erhöhungen weiterhin möglich – wenn auch mit neuen Regeln: In Altbau- und Gemeindewohnungen darf die Miete heuer um bis zu 1 Prozent steigen, am freien Markt sogar um bis zu 3,3 Prozent.
Experten warnen: Gerade wegen der neuen Vorschriften kann es leicht zu Fehlern – oder sogar unzulässigen Mieterhöhungen – kommen. Viele wissen gar nicht, was wirklich erlaubt ist. Deshalb gilt jetzt mehr denn je: Vertrag checken.
Wohnbau- und Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch (SPÖ) stellt klar: "Faire und gerechte Mietbedingungen müssen in Wien eine Selbstverständlichkeit sein. Die im letzten Jahr beschlossene Mietpreisbremse ist dabei ein Schritt, mit dem die Wienerinnen und Wiener in den kommenden Jahren spürbar entlastet werden. Die MieterHilfe ist die zentrale Anlaufstelle der Stadt Wien, wenn es um Fragen rund ums Mietrecht geht – und steht auch bei Unklarheiten zu Mieterhöhungen kompetent zur Seite."
Ohne entsprechende Klausel im Mietvertrag darf überhaupt nicht erhöht werden.
Auch bei befristeten Mietverträgen gibt es eine wichtige Änderung. Statt wie bisher 3 Jahre müssen neue Verträge jetzt meist mindestens 5 Jahre laufen – zumindest wenn der Vermieter ein Unternehmer ist.
Christian Bartok, Leiter der MieterHilfe, warnt: "Mit 2026 treten mehrere wichtige Änderungen im Mietrecht in Kraft. Mit unserem kostenlosen Beratungsangebot wollen wir für Rechtssicherheit bei den Mieterinnen und Mietern in Wien sorgen. Egal, ob es um die neue Mindestbefristung oder um die richtige Berechnung von Mieterhöhungen geht – zu sämtlichen Fragen steht die MieterHilfe gerne beratend zur Seite."
Die MieterHilfe prüft Vorschreibungen gratis und hilft dabei, unrechtmäßige Erhöhungen aufzudecken.