Jawed E. wollte sein Auto unkompliziert verkaufen und wandte sich dafür an einen Autohändler. Die Vereinbarung war eindeutig: Der Händler sollte das Fahrzeug weiterverkaufen und dem Besitzer anschließend den Erlös in Höhe von 5.000 Euro auszahlen. Für den Wiener klang das nach einem einfachen und sicheren Geschäft.
Doch genau so kam es nicht. Zwar wurde das Auto tatsächlich verkauft, doch das Geld wurde nie überwiesen. Stattdessen wartete der Besitzer vergeblich auf die Zahlung – und musste schließlich rechtliche Schritte einleiten. Über diesen Fall berichtet die ORF-Sendung "Schauplatz Gericht" (19. März, 21.05 Uhr, ORF 2).
Jawed E. zog vor Gericht und bekam auch Recht. Der Händler wurde dazu verpflichtet, die vereinbarten 5.000 Euro zu bezahlen. Damit schien die Sache zunächst geklärt zu sein, denn ein rechtskräftiges Urteil lag vor.
Doch in der Praxis änderte dies nichts an der Situation. Als der Gerichtsvollzieher versuchte, das Geld einzutreiben, scheiterte er. Es konnte kein Geld aufgebracht werden, das zur Begleichung der Forderung herangezogen werden konnte.
Der Grund dafür: Der Autohändler meldete Konkurs an und gab an, kein Vermögen zu besitzen. Laut offiziellen Angaben ist er sogar in einer Wiener Obdachloseneinrichtung gemeldet und gilt damit als mittellos. Recherchen von "Schauplatz Gericht" zeichnen jedoch ein anderes Bild. Demnach soll der Mann weiterhin mit hochpreisigen Luxusautos handeln – trotz seiner angeblichen finanziellen Lage.
Für den geschädigten Jawed E. wirkt das wie ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Justiz – und sein Geld bleibt vorerst verschwunden.