Jetzt ist es rechtskräftig: Bei der Berufungsverhandlung im Justizpalast wurden am Dienstag die beiden Urteile gegen den erstangeklagten Fabian W. (26) und seinen zweitangeklagten Mitbewohner (31) bestätigt. Die beiden Männer hatten in einer Mini-Wohnung in Wien-Floridsdorf eine 20-Jährige gemeinsam im Frühsommer des Jahres 2022 teilweise mit Gegenständen vergewaltigt und so stark verletzt, dass sie innerlich verblutete.
"Es ist schwer in Worte zu fassen", hatte die gynäkologische Gutachterin beim Prozess am Landl im März erklärt. So etwas "habe ich in meiner ganzen Karriere noch nicht erlebt", meinte ein weiterer medizinischer Sachverständiger vor Gericht. Die Brutalität und der Sadismus der gemeinsamen Tat ließen den Gerichtspsychiater sogar von "Folter" sprechen – mehr dazu hier.
Der Hauptangeklagte hatte beim verstörenden Prozess keinerlei Reue gezeigt und die Tat sogar geleugnet. Er behauptete, "in einen Sog des Bösen" geraten zu sein. In einem brisanten Brief nahm der 26-Jährige im Häfn Abschied von seiner getöteten Freundin. "Hy Sami, ich weiß, dass du mich jetzt über alles hasst".
Nach den Urteilen legten die von Astrid Wagner und Manfred Arbacher-Stöger vertretenen Männer unabhängig voneinander Berufung ein. Sie empfanden die verhängten Strafen zu hoch – der Berufungsrichter nicht. Die lebenslangen Hafturteile gegen die beiden Männer sind somit fix. Eine weitere Berufung gegen die Urteile ist nicht mehr möglich.