Online-Abzocke

Wienerin bekommt leeres Paket, soll 204 Euro zahlen

Eine Konsumentin bestellte ein Parfüm um 160 Euro, bekam aber ein leeres Paket. Trotzdem sollte sie bezahlen. Jetzt gab es ein Happy End.
27.10.2026, 20:29
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Eine Wienerin fiel beim Online-Shopping auf Abzocker herein. Frau H. bestellte ein Parfüm um 160 Euro, erhielt nur ein leeres Paket und hatte am Ende auch noch eine Inkassoforderung am Hals! Genau das passierte, als die Wienerin bei einem Onlineshop ein Parfüm auf Rechnung über einen großen Zahlungsdienstleister bestellte.

Übler Nachgeschmack

Als die Lieferung bei ihr eintraf, war die Überraschung groß: Das Paket war leer, vom bestellten Parfüm fehlte jede Spur. Statt feinem Duft hatte die Bestellung einen üblen Nachgeschmack. Die Konsumentin meldete sich bei dem Onlineshop und bei dem Zahlungsdienstleister, um die Angelegenheit zu klären.

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Inkassoforderung trotz leerem Paket

Doch statt einer Lösung begann für Frau H. ein mühsamer Kampf. Sowohl der Händler als auch der Zahlungsdienstleister verwiesen sie immer wieder an den jeweils anderen. Selbst eine eidesstattliche Erklärung brachte keinen Erfolg.

Dann wurde es richtig teuer: Ein Inkassobüro wurde eingeschaltet, um das Geld einzutreiben. Die ursprüngliche Forderung von 160 Euro war durch zusätzliche Kosten inzwischen auf rund 204 Euro angewachsen. Und das, obwohl Frau H. das bestellte Parfüm nie erhalten hatte.

Frau wurde geholfen

Weil die Konsumentin weder beim Onlineshop noch beim Zahlungsdienstleister weiterkam, wandte sie sich schließlich an die Arbeiterkammer (AK) in Wien. Die Profis der AK Wien nahmen sich des Falls an und setzte sich für Frau H. ein.

Nach zähen Bemühungen gab es schließlich die erhoffte Wende: Der Zahlungsdienstleister lenkte ein und buchte die gesamte Forderung aus. Frau H. musste somit weder die 160 Euro für das Parfüm noch die zusätzlichen Inkassokosten bezahlen.

Tipp für Online-Bestellungen

Für Tamara Wechner von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Wien ist das Erlebnis leider kein Einzelfall. "Wir erleben solche Fälle in der Beratung leider häufiger. Wenn man ein Paket erhält, das Schäden aufweist oder unvollständig ist, ist es ratsam, mit dem Handy alles gut zu dokumentieren und rasch den Händler zu kontaktieren", rät die Expertin.

Für Frau H. ging die Sache letztlich gut aus. Statt 204 Euro für ein nicht erhaltenes Parfüm zahlen zu müssen, wurde die gesamte Forderung gestrichen.

pet, 27.10.2026, 20:29
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