Für Edi K. ist sein E-Scooter ein wichtiges Hilfsmittel im Alltag. Seit 1. Oktober wird ihm das Leben allerdings schwer gemacht, es gelten für sogenannte E-Mopeds (wegen dem Sitz zählt auch sein Roller dazu) neue Regeln.
Fahrzeuge, die bisher wie Fahrräder behandelt wurden, gelten jetzt rechtlich als Kraftfahrzeuge. Somit müssen sie jetzt angemeldet werden, brauchen eine Genehmigung, ein Kennzeichen und eine Versicherung. Der Fahrer muss Helm tragen und darf nicht mehr am Radweg fahren. Edis Mini-Roller fällt auch darunter, weil er einen Sitz hat.
Für den Pensionisten – er lebt in Scheffau (Bezirk Kufstein in Tirol) – hat das schwerwiegende Folgen. Seine Frau Inge ist vor zehn Monaten verstorben. Einmal pro Woche fährt er mit seinem Scooter zu ihrem Grab in Söll: "Der Friedhof befindet sich auf einer Anhöhe, die ich mit dem Scooter problemlos bewältigen kann, ohne ist das sehr umständlich und mühevoll."
Der Tiroler leidet seit vielen Jahren an "hochgradiger Cox-Arthrose". Kurze Strecken von 200 bis 300 Metern schafft er mit einem Rollator. Für längere Wege ist er auf seinen Roller angewiesen.
Edis große Hoffnung ist eine Ausnahmegenehmigung: "Dieses Gerät ist für mich ein Rollstuhl-Ersatz." Auch für seine Einkäufe benötigt er den Scooter. Seit April gebe es in seinem Dorf kein Lebensmittelgeschäft mehr. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten liegen fünf Kilometer entfernt in Ellmau.
Edi möchte deshalb weiterhin die Radwege auf diesen beiden Strecken benutzen dürfen. Auf die Hauptstraße auszuweichen, kommt für ihn nicht infrage: "Die Lkw fegen einem fast von der Straße."
Stehend mit dem Scooter zu fahren, habe er ebenfalls ausprobiert. Wegen seiner Arthrose und Rückenschmerzen sei das für ihn jedoch deutlich schwieriger. Ein Seniorenmobil könne er sich mit seiner kleinen Pension nicht leisten. Seit zwei Jahren lebt Edi im Betreuten Wohnen in Scheffau.
Das Verkehrsministerium erklärt zu diesem Fall, Ziel der neuen Regeln sei es, schnelle und wuchtige E-Mopeds aus Gründen der Verkehrssicherheit von den Radwegen auf die Straße zu verlagern. Für langsamere, mehrspurige Fahrzeuge, die als Seniorenmobile verwendet werden, sind keine Änderungen vorgesehen.
Für Edis Scooter könnte es allerdings eine Ausnahme geben. Das Ministerium verweist auf eine mögliche Ausnahme für Fahrzeuge mit einer Sitzhöhe unter 540 Millimetern.
Greift diese oder eine andere vorgesehene Ausnahme nicht, kann das Fahrzeug laut Ministerium nicht als Fahrrad oder elektrisch betriebener Klein- beziehungsweise Miniroller eingestuft werden.