Viele Beschäftigte verlängern derzeit ihren Sommerurlaub mit ein paar Tagen Zeitausgleich. Doch wer genau in dieser Zeit krank wird, erlebt oft eine unangenehme Überraschung: Anders als beim Urlaub werden Krankheitstage während des Zeitausgleichs grundsätzlich nicht gutgeschrieben.
"Eine Erkrankung unterbricht den Zeitausgleich nicht – die Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht. Das wissen viele Arbeitnehmer nicht. In unseren Beratungen erleben wir immer wieder, dass Beschäftigte von dieser Regelung überrascht sind. Viele gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass Krankheit den Zeitausgleich genauso unterbricht wie den Urlaub. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall", erklärt ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter.
Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gilt: Wer während eines vereinbarten Zeitausgleichs erkrankt, erhält die konsumierten Stunden oder Tage grundsätzlich nicht zurück.
Der Grund: Während des Zeitausgleichs besteht keine Arbeitspflicht. Die Krankheit verhindert daher rechtlich keine Arbeitsleistung – das Zeitguthaben wird trotz Arbeitsunfähigkeit abgebaut.
Vielen Arbeitnehmer ist nicht bewusst, dass zwischen Urlaub und Zeitausgleich ein wesentlicher rechtlicher Unterschied besteht. Wird jemand während des Urlaubs krank und dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, werden die Urlaubstage unter bestimmten Voraussetzungen nicht verbraucht und wieder gutgeschrieben. Für den Zeitausgleich gibt es eine vergleichbare gesetzliche Regelung hingegen nicht.
"Wer über Monate Überstunden ansammelt und sich auf dringend notwendige Erholung freut, empfindet es verständlicherweise als ungerecht, wenn eine Krankheit genau in diese Zeit fällt und das Zeitguthaben trotzdem verbraucht wird. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen und sich rechtzeitig informieren", so Weilharter.
- Urlaub und Zeitausgleich sind rechtlich unterschiedlich geregelt. Während Urlaub unter bestimmten Vorraussetzungen durch Krankheit unterbrochen wird, gibt es für den Zeitausgleich keine vergleichbare gesetzliche Regelung.
- Krankheit unterbricht den Zeitausgleich grundsätzlich nicht. Die konsumierten Stunden oder Tage gelten trotzdem als verbraucht.
- Im Zweifel beraten lassen. Wer Fragen zu Zeitausgleich, Urlaub oder Arbeitszeit hat, sollte sich an seine Gewerkschaft oder den ÖGB wenden.