Ab 1. April wird die Wohnunterstützung in der Steiermark neu geregelt - mit spürbaren Änderungen für viele Betroffene. Vor allem Drittstaatsangehörige müssen sich auf strengere Voraussetzungen einstellen: Ohne Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse gibt es künftig keine Unterstützung mehr.
Die Landesregierung hat dazu jetzt die Durchführungsverordnung beschlossen, das berichtet der ORF. Ziel ist es, den Kreis der Anspruchsberechtigten klarer einzugrenzen und stärker auf Menschen auszurichten, die dauerhaft in Österreich leben und ins Sozialsystem eingezahlt haben.
Kern der Reform sind fünf Punkte: klare Anspruchsvoraussetzungen statt Gießkannenpolitik, verpflichtende Leistungsnachweise, eine Deutschpflicht, mehr Kontrolle sowie Verbesserungen für Menschen mit Behinderung.
Auch beim Aufenthalt wird nachgeschärft. Künftig gilt: Wer Wohnunterstützung beziehen will, muss mindestens fünf Jahre mit Hauptwohnsitz in Österreich gelebt haben. Zudem sind subsidiär Schutzberechtigte künftig ausgeschlossen, da sie bereits über die Grundversorgung abgesichert sind.
Neu ist auch der verpflichtende Beitragsnachweis für Drittstaatsangehörige. Anspruch besteht nur dann, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 54 Monate oder insgesamt 240 Monate an steuer- oder sozialversicherungsrelevanten Einkünften oder Leistungen nachgewiesen werden können. Für ältere Menschen im Pensionsalter sowie für Personen mit dauerhafter Erkrankung gibt es Ausnahmen.
Besonders einschneidend: die neue Deutschpflicht. Als Nachweis gelten etwa Sprachzertifikate auf mindestens A2-Niveau, absolvierte Integrationsprüfungen, Schulabschlüsse oder Studienberechtigungen in deutscher Sprache. "Wer diese Sprachnachweise nicht erbringen kann, wird keine Wohnunterstützung mehr beziehen können", hieß es von der Landesregierung.
Auch die Kontrolle wird verschärft. Änderungen beim Einkommen müssen künftig innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden - bisher waren dafür vier Wochen Zeit. So sollen Fehlbezüge schneller verhindert werden. Gleichzeitig bleiben die bestehenden Höchstsätze unverändert, Kürzungen für die Bevölkerung soll es nicht geben.
Ein Schwerpunkt liegt zudem auf Menschen mit Behinderung: Ihr persönliches Budget wird künftig nicht mehr als Einkommen angerechnet - das soll zu einer spürbaren Entlastung führen.
"Ein funktionierendes Sozialsystem baut auf dem täglichen Einsatz und Fleiß unserer steirischen Leistungsträger auf. Umso mehr ist es unsere politische Verantwortung, mit den anvertrauten Steuermitteln so sorgsam und zielgerichtet wie möglich umzugehen. Mit der novellierten Wohnunterstützung, die mit 1. April in Kraft tritt, setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu mehr Treffsicherheit, Gerechtigkeit und finanzieller Nachhaltigkeit. Wir stärken damit das Vertrauen in unser Sozialsystem und stellen sicher, dass Unterstützung dort ankommt, wo sie tatsächlich gebraucht wird", so Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ).
"Wir stellen sicher, dass jenen Menschen geholfen wird, die sich einbringen, hier leben und Teil unserer Gesellschaft sein wollen. Die Deutschpflicht für Drittstaatsangehörige ist ein wichtiger Schritt zu einer besseren Integration. Wir schaffen klare und nachvollziehbare Regeln, damit die Hilfe treffsicher bleibt und unser Sozialsystem langfristig funktioniert", so Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl (ÖVP).