Der Kurzurlaub im Pongau endete für zwei Oberösterreicherinnen mit einem ungewollten Hotelwechsel. Weil sie mit Burkini in den Pool wollten, kam es an der Rezeption zum Streit.
"Wir wollten einfach nur weg", sagte Juristin Jasmina A. jetzt vor dem Salzburger Landesverwaltungsgericht. Für sie und ihre Schwester sei der Vorfall "maximal entwürdigend und diskriminierend" gewesen, das berichten die Salzburger Nachrichten (SN).
Die beiden Frauen waren am 25. Oktober des Vorjahrs extra früh zu ihrem Kurzurlaub angereist. Erst schwimmen, dann wandern – so lautete der Plan. Doch als eine der Schwestern an der Rezeption erwähnte, noch schnell ihren Burkini aus dem Auto zu holen, wurde ihnen mitgeteilt, dass Burkinis im Hotelpool nicht erlaubt seien.
Ein Telefonat mit der Hotelchefin brachte keine Lösung. Laut Jasmina A. seien dabei Aussagen gefallen wie: "Hier in Österreich hätten wir uns anzupassen" oder: "Mit dem Burkini könnten wir in Saudi-Arabien schwimmen gehen." Außerdem habe man ihnen gesagt, andere Gäste würden Frauen im Burkini nicht gern sehen.
"Für uns war das ein Schock, weil wir so etwas nicht erwartet hätten", sagte A. vor Gericht. Sie habe das Hotel extra wegen des Pools gebucht, so die SN. Dass Burkinis verboten seien, sei nirgends gestanden.
Die Hotelbetreiberin verteidigte das Vorgehen vor Gericht mit Hygiene-Bedenken. Frauen mit Burkini seien im Pool nicht erwünscht. Stoff sei ein möglicher Bakterienträger, erklärte sie laut SN. Wissenschaftliche Belege dafür kenne sie allerdings nicht. "Das ist eine Annahme von uns", sagte die Hotelchefin.
Auch eine offizielle Badeordnung mit klaren Regeln zur Badebekleidung gebe es in dem Hotel nicht. Der zweite Geschäftsführer erklärte jedoch, lange Badebekleidung könne sich negativ auf die Wasserhygiene auswirken.
Am Ende bot die Hotelchefin den beiden Frauen einen Hotelwechsel an und übernahm die Mehrkosten. Dennoch erstatteten die Schwestern Anzeige. Die Bezirkshauptmannschaft verhängte bereits Geldstrafen gegen die Betreiber. Dagegen legte das Hotel Beschwerde ein. Das Landesverwaltungsgericht entscheidet nun in zweiter Instanz.
Jasmina A. will nicht streiten, ihr gehe es um das Prinzip: "Wir möchten damit ein klares Zeichen setzen, dass wir solche Entwicklungen nicht schweigend hinnehmen dürfen."